Zum Inhalt
Menü
Landaktuell gelistetZuschuss

Gefahrenermittlung und Sanierung von Altlasten sowie weitere Maßnahmen des Bodenschutzes

Wenn Sie Vorhaben zur Gefahrenermittlung und anschließenden Sanierung von Altlasten oder andere Maßnahmen zum Bodenschutz durchführen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Eckdaten

Fördergeber
Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
Ebene
Land
Fördergebiet
Nordrhein-Westfalen
Förderberechtigte
Kommune, Öffentliche Einrichtung

Kurzzusammenfassung

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie bei Maßnahmen

- zur Erfassung von altlastenverdächtigen Flächen und Altlasten, - zur Ermittlung und Abwehr von Gefahren, - im Zusammenhang mit kommunalen Planungen sowie - des Bodenschutzes. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Bagatellgrenze liegt bei EUR 12.800. Richten Sie Ihren Antrag bitte in zweifacher schriftlicher und digitaler Form an die zuständige Bezirksregierung.

Rechtliche Voraussetzungen

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

- Antragsberechtigt sind - Gemeinden und Gemeindeverbände, - juristische Personen des Privatrechts, deren Geschäftszweck der Erwerb, die Veräußerung oder die Verwaltung von Grundstücken ist, soweit eine kommunale Mehrheitsbeteiligung vorliegt, sowie - wirtschaftliche Unternehmen der Gemeinden in Form von Eigenbetrieben.

- Bitte beachten Sie, dass die Fördervoraussetzungen von der Art der geplanten Maßnahme abhängig sind.

Rechtsgrundlage

Runderlass des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz vom 13. Januar 2015, Ministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen Nr. 5 vom 4. März 2015, S. 104; zuletzt geändert durch Runderlass des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz vom 16. März 2022, Ministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen Nr. 11 vom 1. April 2022, S. 194.

Ähnliche Förderprogramme

Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), © BMWK, Lizenz CC BY 4.0, Stand: 2026-11-03. Maßgeblich sind die Angaben des Fördergebers.