Überbetriebliche Unterweisung von Auszubildenden im Handwerk
Wenn Sie als Bildungsträger an der überbetrieblichen Ausbildung im Handwerk beteiligt sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Eckdaten
- Fördergeber
- Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
- Ebene
- Land
- Fördergebiet
- Nordrhein-Westfalen
- Förderbereich
- Aus- & Weiterbildung,Infrastruktur
- Förderberechtigte
- Bildungseinrichtung, Verband/Vereinigung
Kurzzusammenfassung
Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) bei der überbetrieblichen Unterweisung von Auszubildenden im Handwerk. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt pauschal 33,3 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten je Lehrgangswoche und Teilnehmenden. Für die zentrale Betreuung und Umsetzung des Programms beträgt der Zuschuss bis zu 100 Prozent der Standardeinheitskosten für den Personaleinsatz und des Pauschalsatzes für arbeitsplatzbezogene Ausgaben. Sachausgaben für die technische Betreuung der Datenbank Cascade sind bis zu einem Höchstbetrag von EUR 40.000 förderfähig. Richten Sie Ihren Antrag bitte an die zuständige Bezirksregierung.
Rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt ist die Landes-Gewerbeförderungsstelle des nordrhein-westfälischen Handwerks e.V.
Letztempfänger sind die beteiligten Bildungsträger.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Das Ausbildungsverhältnis muss in den Lehrlingsrollen der nordrhein-westfälischen Handwerkskammern eingetragen sein. Von dieser Voraussetzung kann abgewichen werden, wenn die oder der Auszubildende ihren/seinen Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen hat und der Lehrlingsrolleneintrag in einem anderen Bundesland erfolgt.
Rechtsgrundlage
Runderlass des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen vom 18. Mai 2021 (ESF-Förderrichtlinie 2021–2027), Ministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen Nr. 17 vom 25. Juni 2021, S. 389; zuletzt geändert durch Runderlass des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen vom 1. März 2024, Ministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen Nr. 8 vom 13. März 2024, S. 366.
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Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), © BMWK, Lizenz CC BY 4.0, Stand: 2026-11-03. Maßgeblich sind die Angaben des Fördergebers.