100 zusätzliche Ausbildungsplätze für Jugendliche und junge Erwachsene mit Behinderung in Nordrhein-Westfalen
Wenn Sie Maßnahmen planen, um jungen Menschen mit Behinderung den Berufseinstieg zu erleichtern, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Eckdaten
- Fördergeber
- Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
- Ebene
- Land
- Fördergebiet
- Nordrhein-Westfalen
- Förderbereich
- Aus- & Weiterbildung
- Förderberechtigte
- Bildungseinrichtung, Privatperson
Kurzzusammenfassung
Das Land Nordrhein-Westfalen fördert mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) und der Bundesagentur für Arbeit die betriebliche Ausbildung junger Menschen mit Behinderung. Sie als Träger der beruflichen Bildung beraten die Jugendlichen in ihrer Berufswahl, schließen mit ihnen den Ausbildungsvertrag ab und begleiten sie sowie die beteiligten Betriebe während der gesamten Ausbildungszeit. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt EUR 800,00 je Ausbildungsplatz und Monat. Die Förderdauer beträgt maximal 24 Monate. Informationen erhalten Sie bei der örtlich zuständigen Agentur für Arbeit und beim Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
Rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Sie als Träger der beruflichen Bildung in Nordrhein-Westfalen.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Zielgruppe Ihres Vorhabens sind behinderte Jugendliche und junge Erwachsene in Nordrhein-Westfalen. - Als Antragsteller sind Sie nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung ausbildungsberechtigt. - Sie gewährleisten aufgrund Ihrer Ausstattung und Kompetenzen die behinderungsspezifische Begleitung der Auszubildenden. - Die praktische Ausbildung muss so angelegt sein, dass sie zu mehr der Hälfte in einem Unternehmen des ersten Arbeitsmarktes erfolgt. - Die Ausbildung muss dem Bedarf der Zielgruppe entsprechend mit sozialpädagogischer Betreuung, Stütz- und Förderunterricht sowie Fallsteuerung beziehungsweise Coaching begleitet werden. - Sie schließen den Ausbildungsvertrag mit der oder dem Jugendlichen und führen die Ausbildung verantwortlich durch.
Rechtsgrundlage
Runderlass des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen vom 18. Mai 2021 (ESF-Förderrichtlinie 2021–2027), Ministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen Nr. 17 vom 25. Juni 2021, S. 389; zuletzt geändert durch Runderlass des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen vom 1. März 2024, Ministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen Nr. 8 vom 13. März 2024, S. 366.
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Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), © BMWK, Lizenz CC BY 4.0, Stand: 2026-11-02. Maßgeblich sind die Angaben des Fördergebers.