Überbetriebliche Unterweisung von Auszubildenden in Industrie und Handel
Wenn Sie als Bildungsträger an der überbetrieblichen Ausbildung in Industrie und Handel beteiligt sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Eckdaten
- Fördergeber
- Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
- Ebene
- Land
- Fördergebiet
- Nordrhein-Westfalen
- Förderbereich
- Aus- & Weiterbildung,Infrastruktur
- Förderberechtigte
- Bildungseinrichtung
Kurzzusammenfassung
Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) bei der überbetrieblichen Unterweisung von Auszubildenden in Industrie und Handel. Sie erhalten die Förderung für Ihre laufenden Kosten. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt pauschal EUR 107,00 pro Lehrgangstag. Richten Sie Ihren Antrag bitte an die Bezirksregierung Arnsberg.
Rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt ist das Berufsförderungswerk der Bauindustrie Nordrhein-Westfalen e.V.
Letztempfänger sind die beteiligten Bildungsträger.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Sie müssen den Lehrgangstag durch eine Liste der Teilnehmerinnen und Teilnehmer dokumentieren.
Rechtsgrundlage
Runderlass des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen vom 18. Mai 2021 (ESF-Förderrichtlinie 2021–2027), Ministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen Nr. 17 vom 25. Juni 2021, S. 389; zuletzt geändert durch Runderlass des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen vom 1. März 2024, Ministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen Nr. 8 vom 13. März 2024, S. 366.
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Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), © BMWK, Lizenz CC BY 4.0, Stand: 2026-11-03. Maßgeblich sind die Angaben des Fördergebers.