Zum Inhalt
Menü
Landaktuell gelistetZuschuss

Überbetriebliche Unterweisung von Auszubildenden in Industrie und Handel

Wenn Sie als Bildungsträger an der überbetrieblichen Ausbildung in Industrie und Handel beteiligt sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Eckdaten

Fördergeber
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
Ebene
Land
Fördergebiet
Nordrhein-Westfalen
Förderberechtigte
Bildungseinrichtung

Kurzzusammenfassung

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) bei der überbetrieblichen Unterweisung von Auszubildenden in Industrie und Handel. Sie erhalten die Förderung für Ihre laufenden Kosten. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt pauschal EUR 107,00 pro Lehrgangstag. Richten Sie Ihren Antrag bitte an die Bezirksregierung Arnsberg.

Rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt ist das Berufsförderungswerk der Bauindustrie Nordrhein-Westfalen e.V.

Letztempfänger sind die beteiligten Bildungsträger.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

- Sie müssen den Lehrgangstag durch eine Liste der Teilnehmerinnen und Teilnehmer dokumentieren.

Rechtsgrundlage

Runderlass des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen vom 18. Mai 2021 (ESF-Förderrichtlinie 2021–2027), Ministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen Nr. 17 vom 25. Juni 2021, S. 389; zuletzt geändert durch Runderlass des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen vom 1. März 2024, Ministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen Nr. 8 vom 13. März 2024, S. 366.

Ähnliche Förderprogramme

Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), © BMWK, Lizenz CC BY 4.0, Stand: 2026-11-03. Maßgeblich sind die Angaben des Fördergebers.