Heimat-Zeugnis
Wenn Sie als Kommune, private oder gemeinnützige Organisation Vorhaben umsetzen wollen, durch die lokale und regionale Geschichte der Öffentlichkeit nähergebracht wird, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Eckdaten
- Fördergeber
- Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen
- Ebene
- Land
- Fördergebiet
- Nordrhein-Westfalen
- Förderbereich
- Gesundheit & Soziales,Kultur, Medien & Sport
- Förderberechtigte
- Kommune, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung
Kurzzusammenfassung
Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie als Kommune und private oder gemeinnützige Organisation bei der Aufarbeitung und öffentlichen Präsentation lokaler und regionaler Geschichte, von Traditionen sowie von lokalen und regionalen identitätsstiftenden Besonderheiten. Sie erhalten die Förderung für Vorhaben, bei denen mit herausragenden Konzepten sowie mit bewährten oder innovativen Methoden lokale und regionale Geschichte generationsübergreifend öffentlich erlebbar wird. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Das Volumen Ihres Projekts soll mindestens EUR 100.000 betragen. Stellen Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn des Vorhabens bei der Bezirksregierung, in deren Bezirk Sie das Vorhaben durchführen wollen.
Rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Städte, Kreise und Gemeinden sowie private und gemeinnützige Organisationen in Nordrhein-Westfalen.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Sie müssen das Projekt in Nordrhein-Westfalen durchführen und lokale oder regionale Geschichte, Traditionen oder lokale oder regionale Besonderheiten in herausragender Weise aufarbeiten und öffentlich präsentieren. - Sie beziehen auch den Präsentationsort ein und inszenieren historische Gebäude, Museen, Plätze oder Orte entsprechend.
Rechtsgrundlage
Fördergrundsätze des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen, Stand Februar 2023.
Ähnliche Förderprogramme
- Aktionsprogramm „Hilfen in Wohnungsnotfällen“Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
- Förderung anerkannter Einrichtungen der Familienbildung in Nordrhein-WestfalenMinisterium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen
- Förderung der Ausbildung für die FamilienpflegeMinisterium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
- Förderung von Denkmalschutzmaßnahmen für Kirchen, Religionsgemeinschaften oder Kommunen (Denkmalpflege Nordrhein-Westfalen)Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen
- Förderung von Denkmalschutzmaßnahmen für Privatpersonen oder juristische Personen des privaten Rechts (Denkmalpflege Nordrhein-Westfalen)Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen
- Förderung im Rahmen des Denkmalschutz-SonderprogrammsDer Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), © BMWK, Lizenz CC BY 4.0, Stand: 2026-11-03. Maßgeblich sind die Angaben des Fördergebers.