Heimat-Preis Nordrhein-Westfalen
Wenn Sie als Kommune Preise vergeben möchten, um das Engagement für die Heimat zu würdigen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Eckdaten
- Fördergeber
- Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen
- Ebene
- Land
- Fördergebiet
- Nordrhein-Westfalen
- Förderbereich
- Gesundheit & Soziales,Kultur, Medien & Sport
- Förderberechtigte
- Kommune
Kurzzusammenfassung
Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie als Stadt, Kreis und Gemeinde, wenn Sie Heimat-Preise ausloben und verleihen. Die Förderung erhalten Sie für Preise, mit denen Engagement und nachahmenswerte Praxisbeispiele im Bereich Heimat gewürdigt werden. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses für die Auslobung des Preises beträgt für kreisangehörige Kommunen EUR 5.000, kreisfreie Kommunen EUR 15.000 und Kreise EUR 10.000. Sie können die Heimat-Preise einmal im Jahr vergeben. Richten Sie Ihren Antrag bitte über das Antragsportal an die Bezirksregierung, in deren Bezirk das Vorhaben durchgeführt werden soll.
Rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Städte, Kreise und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Sie müssen die Heimat-Preise auf Grundlage eines Rats- oder Kreistagsbeschlusses ausloben. - Der Beschluss muss die Preiskriterien festlegen und den jährlich durch das Land festgelegten Schwerpunkt angemessen berücksichtigen. - Sie können die Vergabe als einzelnen Preis oder in bis zu 3 Preiskategorien oder -abstufungen durchführen. - Sue müssen den Heimat-Preis bis zum 31.12. des jeweiligen Haushaltsjahres vergeben.
Rechtsgrundlage
Runderlass des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung vom 31. Januar 2023, Ministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen Nr. 5 vom 27. Februar 2023, S. 71.
Ähnliche Förderprogramme
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- Förderung von Denkmalschutzmaßnahmen für Privatpersonen oder juristische Personen des privaten Rechts (Denkmalpflege Nordrhein-Westfalen)Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen
- Förderung im Rahmen des Denkmalschutz-SonderprogrammsDer Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), © BMWK, Lizenz CC BY 4.0, Stand: 2026-11-02. Maßgeblich sind die Angaben des Fördergebers.