Heimat-Fonds Nordrhein-Westfalen
Wenn Sie lokale und regionale Vorhaben planen, um Kultur und Identität zu stärken, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Eckdaten
- Fördergeber
- Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen
- Ebene
- Land
- Fördergebiet
- Nordrhein-Westfalen
- Förderbereich
- Gesundheit & Soziales,Kultur, Medien & Sport
- Förderberechtigte
- Kommune
Kurzzusammenfassung
Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie bei Projekten und Initiativen, mit denen die lokale und regionale Identität und Gemeinschaft in Nordrhein-Westfalen gestärkt wird. Sie erhalten die Förderung für lokal und regional prägende Projekte und Initiativen, die ihren Ausdruck in Traditionen, Geschichte, kulturellen Aspekten, Bauwerken, Orten in Natur und Landschaft sowie Nahrungsmitteln und Produkten finden. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal aber EUR 50.000. Sie müssen einen Eigenanteil von mindestens 10 Prozent erbringen. Richten Sie Ihren Antrag bitte über das Antragsportal an die Bezirksregierung, in deren Bezirk das Vorhaben durchgeführt werden soll.
Rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Städte, Kreise und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen.
Sie können die Fördermittel weiterleiten.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft.
- Sie erhalten die Förderung für Vorhaben mit förderfähigen Gesamtausgaben zwischen EUR 5.000 und EUR 100.000, bei interkommunalen Projekten und Vorhaben auch mit größerem Projektvolumen. - Bei Ihrem Vorhaben darf es sich nicht um eine kommunale Pflichaufgabe handeln. - Sie müssen das Projekt in Nordrhein-Westfalen durchführen.
Rechtsgrundlage
Runderlass des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung vom 31. Januar 2023, Ministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen Nr. 5 vom 27. Februar 2023, S. 64.
Ähnliche Förderprogramme
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- Förderung der Ausbildung für die FamilienpflegeMinisterium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
- Förderung von Denkmalschutzmaßnahmen für Kirchen, Religionsgemeinschaften oder Kommunen (Denkmalpflege Nordrhein-Westfalen)Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen
- Förderung von Denkmalschutzmaßnahmen für Privatpersonen oder juristische Personen des privaten Rechts (Denkmalpflege Nordrhein-Westfalen)Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen
- Förderung im Rahmen des Denkmalschutz-SonderprogrammsDer Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), © BMWK, Lizenz CC BY 4.0, Stand: 2026-11-02. Maßgeblich sind die Angaben des Fördergebers.