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Landaktuell gelistetZuschuss

Förderung im Rahmen des Fonds Kulturelle Bildung im Alter

Wenn Sie Projekte umsetzen wollen, die die Teilhabe älterer Menschen am gesellschaftlich-kulturellen Leben und einen verbesserter Zugang älterer Menschen zu Kunst und Kultur in unterschiedlichen kulturellen Sparten und Formaten ermöglichen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Eckdaten

Fördergeber
kubia – Kompetenzzentrum für Kulturelle Bildung im Alter und inklusive Kultur
Ebene
Land
Fördergebiet
Nordrhein-Westfalen
Förderberechtigte
Kommune, Öffentliche Einrichtung, Privatperson, Verband/Vereinigung

Kurzzusammenfassung

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie bei der Durchführung modellhafter Projekte, die zur Stärkung und Entwicklung der kulturellen Bildung von älteren, alten und hochaltrigen Menschen mit und ohne Einschränkungen beitragen. Sie erhalten die Förderung vor allem für Maßnahmen für Personen und Gruppen, die bisher kaum oder nicht an Kunst und Kultur teilhaben. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Sie müssen eine angemessene Eigenleistung von mindestens 10 % der zuwendungsfähigen Ausgaben erbringen, als kommunale Antragstellerin oder Antragsteller normalerweise mindestens 20 %. Bitte beachten Sie die Bagatellgrenze von 2.000 EUR.

Rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind alle nordrhein-westfälischen Kulturschaffenden, kommunale und freie Kulturinstitutionen sowie Einrichtungen der sozialen Altenarbeit oder der Bildungsarbeit, die in Zusammenarbeit mit Künstlerinnen und Künstlern, Kulturgeragoginnen und Kulturgeragogen oder einer Kultureinrichtung ein nachhaltiges und modellhaftes künstlerisches Projekt mit älteren Menschen umsetzen.

Das Projekt, für das Sie die Förderung beantragen, muss in Nordrhein-Westfalen durchgeführt werden und zumindest eines der folgenden Ziele verfolgen:

- Stärkung von Formaten, die ältere Menschen zu Partizipation und Eigenengagement in Kunst und Kultur ermutigen, - Entwicklung inklusiver Projektkonzepte, - Eröffnung neuer Zugänge zu Kunst- und Kultureinrichtungen für ältere Menschen, - Anregung eines intergenerationellen Dialogs, - Thematisierung interkultureller Aspekte in der Arbeit mit Älteren, - Entwicklung von wohnortnahen Kunst- und Kulturangeboten, besonders im ländlichen Raum.

Es sind folgende weitere Bedingungen einzuhalten:

- Ihr Projekt muss gestalterisch-künstlerische Auseinandersetzung ermöglichen, partizipativ ausgerichtet sein und sich an den Stärken und Interessen der Beteiligten orientieren. - Sie müssen eine angemessene Eigenleistung von mindestens 10 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben erbringen, als kommunale Antragstellerin oder Antragsteller normalerweise mindestens 20 Prozent.

Wenn Sie 2 Jahre in Folge eine Förderung erhalten haben, sind Sie im darauffolgenden Jahr von der Förderung ausgeschlossen.

Verfahrensablauf

Das Antragsverfahren ist zweistufig.

Bitte füllen Sie im ersten Schritt das Bewerbungsformular (siehe weiterführende Links) aus und senden Sie Ihre Bewerbung für das Folgejahr bis zum 30.09. ab.

Haben Sie einen positiven Bescheid erhalten, stellen Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn des Vorhabens normalerweise bis spätestens zum 30.11. für das Folgejahr beim kubia – Kompetenzzentrum für Kulturelle Bildung im Alter und inklusive Kultur.

Wenn Sie das erste Mal einen Antrag stellen, müssen Sie vorher eine Beratung in Anspruch nehmen.

Fristen

Die Antragsfristen finden Sie auf der Informationsseite des Kompetenzzentrums für Kulturelle Bildung im Alter und inklusive Kultur (siehe weiterführende Links).

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Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), © BMWK, Lizenz CC BY 4.0, Stand: 2026-11-02. Maßgeblich sind die Angaben des Fördergebers.