Förderung von Maßnahmen im Rahmen des Programms „Soziale Innovation“
Wenn Sie innovative Projekte für Unternehmen und Arbeitskräfte in den Bereichen Anpassung an den Wandel, Gesundheit und Soziales planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Eckdaten
- Fördergeber
- Niedersächsisches Ministerium für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung
- Ebene
- Land
- Fördergebiet
- Niedersachsen
- Förderbereich
- Arbeit,Gesundheit & Soziales
- Förderberechtigte
- Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung
Kurzzusammenfassung
Das Land Niedersachsen unterstützt Sie gemeinsam mit dem Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) bei sozial-innovativen Projekten, die der Entwicklung, Erprobung und Umsetzung neuer und verbesserter Lösungen für soziale Herausforderungen und zur Deckung lokaler und regionaler Bedarfe dienen und die grundsätzlich auf andere Regionen übertragbar sind. Sie erhalten die Förderung für Projekte mit folgenden Schwerpunkten:
- Anpassung von Unternehmen, Unternehmerinnen und Unternehmern und Arbeitskräften an den Wandel, - Sicherung des Zugangs zu sowie Verbesserung und Ausweitung von erschwinglichen, nachhaltigen und qualitativ hochwertigen Gesundheits- und Sozialdienstleistungen zur Sicherung der Daseinsvorsorge. Außerdem werden landesweit 3 Stellen für soziale Innovation gefördert, um die Initiierung, Erprobung und Umsetzung innovativer Projektansätze voranzutreiben. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt normalerweise bis zu 70 % der zuwendungsfähigen Ausgaben im Programmgebiet „stärker entwickelte Region – SER“ und bis zu 80 % im Programmgebiet „Übergangsregion – ÜR“. Bei der Förderung von Projekten beträgt deren Laufzeit grundsätzlich 36 Monate.
Rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind
- im Rahmen der Projektförderung Projektträger in der Rechtsform juristischer Personen des privaten und öffentlichen Rechts und - im Rahmen der Stellenförderung für soziale Innovation die Landesspitzenverbände der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sowie Landesverbände der Wohlfahrt (einschließlich Gesundheits-, Pflege-, Bildungs- und anderer sozialer Dienstleistungen von allgemeinem Interesse) mit Sitz in Niedersachsen.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Im Fall von sozial-innovativen Projekten muss der Ort der Durchführung des Vorhabens in dem jeweiligen Programmgebiet (Regionenkategorie „Übergangsregion – ÜR“ oder „stärker entwickelte Region – SER“) liegen, für das Sie die Förderung beantragen. - Bei Förderung von Stellen für soziale Innovation muss sich deren Tätigkeit auf das jeweilige Programmgebiet beziehen, für das Sie die Förderung beantragen. - Wenn Sie Ihren Antrag stellen, müssen Sie die Einhaltung bestimmter Qualitätskriterien nachweisen. - Sie müssen die Gesamtfinanzierung Ihres Projekts sichern.
Rechtsgrundlage
Richtlinie des Ministeriums für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung vom 3. August 2022, Niedersächsisches Ministerialblatt Nr. 31 vom 3. August 2022, S. 1096.
Verfahrensablauf
Ihren Antrag stellen Sie bitte vor Beginn Ihres Vorhabens bei der Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank).
Die Antragstellung erfolgt auf Grundlage von Förderaufrufen. Im Fall von Projektförderung ist die Antragstellung zweistufig. Zunächst erfolgt ein Aufruf zur Einreichung von Projektideen. Bei positiver Bewertung Ihrer Projektidee werden Sie zur Antragstellung aufgefordert.
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Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), © BMWK, Lizenz CC BY 4.0, Stand: 2026-11-02. Maßgeblich sind die Angaben des Fördergebers.