Förderung der sozialen Betreuung und Beratung von Bewohnerinnen und Bewohnern in der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen
Wenn Sie in Niedersachsen die soziale Betreuung und Beratung von Bewohnerinnen und Bewohnern in der Landesaufnahmestelle übernehmen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Eckdaten
- Ebene
- Land
- Fördergebiet
- Niedersachsen
- Förderbereich
- Frauenförderung,Gesundheit & Soziales
- Förderberechtigte
- Verband/Vereinigung
Kurzzusammenfassung
Das Land Niedersachsen unterstützt Sie als Verband oder Verein bei der Beratung der Bewohnerinnen und Bewohner der Landesaufnahmestelle. Sie erhalten die Förderung für Vorhaben mit diesen Aufgabenschwerpunkten:
- Kinder- und Jugendbetreuung, - Unterstützung bei der Sprachförderung und der Vermittlung von Kenntnissen für den Aufenthalt in der deutschen Gesellschaft, - Beratung, Betreuung und Unterstützung in besonderen Lebenslagen (zum Beispiel Ausgabe von Bekleidung, Informationsveranstaltungen), - Beratung und Betreuung von besonders schutzbedürftigen Bewohnerinnen und Bewohnern, - Förderung von gegenseitiger Toleranz und Wertschätzung zwischen den Bewohnerinnen und Bewohnern sowie der Nachbarschaft eines Standortes, - Beratung und Unterstützung der Bewohnerinnen und Bewohner im Zusammenhang mit der Zuweisung an ihre künftigen Wohnorte. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss zu Ihren Personalausgaben. Die Höhe Ihres Zuschusses beträgt bis zu 85 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben. Stellen Sie Ihren Antrag bitte bis zum 1. November für das jeweils folgende Jahr bei der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen.
Rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind gemeinnützige juristische Personen des privaten Rechts.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Die Beratung und Betreuung der Bewohnerinnen und Bewohner der Landesaufnahmebehöde muss zu Ihren Aufgaben gehören. - Sie müssen als Antragstellerin oder Antragsteller angemessene Eigenleistungen erbringen.
Rechtsgrundlage
Richtlinie des Ministeriums für Inneres und Sport vom 17. August 2020, Niedersächsisches Ministerialblatt Nr. 40 vom 2. September 2020, S. 890.
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Passende öffentliche Ausschreibungen
Öffentliche Aufträge mit Bezug zu diesem Förderbereich:
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), © BMWK, Lizenz CC BY 4.0, Stand: 2026-11-03. Maßgeblich sind die Angaben des Fördergebers.