Förderung der Migrationsberatung in Niedersachsen
Wenn Sie Menschen mit Migrationsgeschichte in Niedersachsen beraten und unterstützen, sodass sie in ihrem neuen Lebensumfeld schneller Fuß fassen können, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Eckdaten
- Fördergeber
- Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung
- Ebene
- Land
- Fördergebiet
- Niedersachsen
- Förderbereich
- Gesundheit & Soziales
- Förderberechtigte
- Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung
Kurzzusammenfassung
Das Land Niedersachsen unterstützt Sie als Einrichtung oder Verband/Verein bei der Beratung von Menschen, die nach Deutschland zugewandert sind und in Niedersachsen leben. Sie erhalten die Förderung vor allem für die Information und individuelle Beratung
- in aufenthaltsrechtlichen Fragen, auch Legalisierungsberatung und -begleitung, - in sozialrechtlichen Fragen, - als sozialpädagogische und psychosoziale Beratung, - zum Gesundheits- und Pflegesystem und zu allgemeinen gesundheitsrechtlichen Fragen, - zum Gewaltschutz, - über Integrationskurse und weitere Sprachfördermaßnahmen sowie die individuelle Vermittlung in diese, - bei der Integration in Bildung, Ausbildung und Arbeit, - über die Möglichkeiten von Rückkehrhilfen und Reintegrationsmaßnahmen. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe Ihres Zuschusses beträgt bis zu 90 % Ihrer zuwendungsfähigen Gesamtausgaben, höchstens aber 60.000 EUR pro Jahr für eine volle Stelle. Darin enthalten sind Personalausgaben sowie personalbezogene Sachausgaben bis zu einer Höhe von 15 % Ihrer zuwendungsfähigen Personalausgaben.
Rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen Rechts und gemeinnützige juristische Personen des privaten Rechts. Gebietskörperschaften und deren Zusammenschlüsse sind nicht antragsberechtigt.
Sie müssen die Förderung ergänzend zu den Fördermitteln des Bundes für die Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer (MBE) und für den Jugendmigrationsdienst (JMD) in Anspruch nehmen.
Die in Ihrer Beratung tätigen Personen müssen die folgenden Qualifikationsmerkmale aufweisen:
- erfolgreicher Abschluss eines einschlägigen Bachelorstudiengangs, zum Beispiel Soziale Arbeit, Erziehungswissenschaften, oder eine vergleichbare Ausbildung, - interkulturelle Kompetenz, - Sozial- und Methodenkompetenz, - Gleichstellungskompetenz und - beratungsrelevante Fremdsprachenkenntnisse.
Rechtsgrundlage
Richtlinie des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung vom 19. Januar 2022, Niedersächsisches Ministerialblatt Nr. 4 vom 2. Februar 2022, S. 147; geändert durch Bekanntmachung des Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung vom 9. Januar 2024, Niedersächsisches Ministerialblatt Nr. 6 vom 9. Januar 2024, S. 1.
Verfahrensablauf
Stellen Sie Ihren Antrag bitte bis zum 30.09. für das folgende Jahr beim Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie.
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Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), © BMWK, Lizenz CC BY 4.0, Stand: 2026-11-03. Maßgeblich sind die Angaben des Fördergebers.