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Landaktuell gelistetZuschuss

Förderung von Maßnahmen der assistierten Reproduktion

Wenn Sie als Paar mit einem unerfüllten Kinderwunsch Unterstützung durch assistierte Reproduktion in Anspruch nehmen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Eckdaten

Ebene
Land
Fördergebiet
Niedersachsen
Förderbereich
Gesundheit & Soziales
Förderberechtigte
Privatperson

Kurzzusammenfassung

Das Land Niedersachsen unterstützt Sie als Paar mit unerfülltem Kinderwunsch mit Mitteln des Landes und des Bundes bei Maßnahmen der assistierten Reproduktion. Sie erhalten die Förderung für

- In-Vitro-Fertilisations-Behandlungen (IVF) und - Intrazytoplasmatische Spermieninjektions-Behandlungen (ICSI) im 1. bis 4. Behandlungszyklus. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt

- für heterosexuelle Ehepaare für den 1. bis 4. Behandlungszyklus 50 Prozent des nach Abrechnung mit der (gesetzlichen oder privaten) Krankenversicherung sowie gegebenenfalls der Beihilfestelle verbleibenden Eigenanteils und - für heterosexuelle unverheiratete Paare für den 1. bis 3. Behandlungszyklus 25 Prozent und für den 4. Behandlungszyklus 50 Prozent des verbleibenden Selbstkostenanteils. Die maximale Höhe der Förderung beträgt

- für den 1. bis 3. Behandlungszyklus bei In-Vitro-Fertilisations-Behandlung bis zu EUR 800,00 und bei Intrazytoplasmatischen Spermieninjektions-Behandlungen bis zu EUR 900,00 des Eigenanteils oder des Selbstkostenanteils sowie - für den 4. Behandlungszyklus bei einer In-Vitro-Fertilisations-Behandlung bis zu EUR 1.600 und bei einer Intrazytoplasmatischen Spermieninjektions-Behandlung bis zu EUR 1.800 des Eigenanteils oder Selbstkostenanteils. Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der Behandlung an das Niedersächsische Landesamt für Soziales, Jugend und Familie.

Rechtsgrundlage

Richtlinie des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung vom 26. November 2019, Niedersächsisches Ministerialblatt Nr. 48 vom 11. Dezember 2019, S. 1769.

Verfahrensablauf

- Stellen Sie bitte Ihren vollständigen Antrag erst 4 Wochen vor dem Start Ihrer Behandlung. Die Bearbeitungszeit beträgt circa 2 Wochen. - Der Bewilligungszeitraum beträgt 12 Monate (innerhalb der 12 Monate ist die Behandlung durchzuführen). - Die Auszahlungsanträge sind umgehend nach Behandlungsende einzureichen. Bitte beachten Sie hier die Antragsfrist, die im Bewilligungsbescheid genannt wird. Nach Ablauf dieser Frist kann Ihr Auszahlungsantrag nicht mehr berücksichtigt werden. - Die Anträge sind vollständig einzureichen. Unvollständige und damit nicht entscheidungsreife Anträge werden zurückgesendet und es gilt bei erneuter Einsendung das neue Eingangsdatum.

Bitte beachten Sie mögliche aktualisierte Informationen auf der Website des Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familieauf (siehe weiterführende Links).

Die Zuwendung wird je zur Hälfte aus Haushaltsmitteln des Bundes und des Landes finanziert.

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Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), © BMWK, Lizenz CC BY 4.0, Stand: 2026-11-03. Maßgeblich sind die Angaben des Fördergebers.