Eckdaten
- Ebene
- Land
- Fördergebiet
- Niedersachsen
- Förderbereich
- Gesundheit & Soziales
- Förderberechtigte
- Verband/Vereinigung
Kurzzusammenfassung
Das Land Niedersachsen unterstützt Sie als Verband oder Verein bei der Durchführung von Bildungsveranstaltungen. Durch die Unterstützung können Sie die Teilnahmekosten senken und den Verdienstausfall ehrenamtlich tätiger Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ausgleichen. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe Ihres Zuschusses beträgt bei Bildungsveranstaltungen je nach Dauer zwischen EUR 7,50 und EUR 23,00 je Tag und Teilnehmenden. Für den Ausgleich von Verdienstausfall beträgt Ihr Zuschuss bis zu EUR 100,00 für jeden vollen Arbeitstag unbezahlter Freistellung. Die Bagatellgrenze liegt bei EUR 500,00. Stellen Sie Ihren Antrag bitte beim Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie. Bei der Antragstellung müssen Sie die voraussichtliche Teilnehmendenzahl, die voraussichtliche Zuwendungshöhe und die von Ihnen vorgesehenen Themenbereiche angeben.
Rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind die auf Landesebene als Träger der freien Jugendhilfe anerkannten Jugendverbände.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Die Teilnehmenden Ihrer Bildungsveranstaltung müssen zwischen 12 und 27 Jahre alt sein. - Die meisten der Teilnehmenden an Ihrer Bildungsveranstaltung müssen aus Niedersachsen kommen. - Wird Ihre Maßnahme bereits anderweitig gefördert, erhalten Sie keine Unterstützung. - Sie müssen bei Ihrer Maßnahme darauf achten, dass die Bildungsveranstaltung das Prinzip des Gender Mainstreamings und die spezifischen Lebenslagen junger Menschen mit Behinderungen angemessen berücksichtigt.
Rechtsgrundlage
Richtlinie des Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung vom 28. November 2022, Niedersächsisches Ministerialblatt Nr. 49 vom 7. Dezember 2022, S. 1695.
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Passende öffentliche Ausschreibungen
Öffentliche Aufträge mit Bezug zu diesem Förderbereich:
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), © BMWK, Lizenz CC BY 4.0, Stand: 2026-11-03. Maßgeblich sind die Angaben des Fördergebers.