Förderung kriminalpräventiver Projekte
Wenn Sie Projekte planen, durch die verhindert wird, dass Menschen kriminell werden, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Eckdaten
- Fördergeber
- Niedersächsisches Justizministerium
- Ebene
- Land
- Fördergebiet
- Niedersachsen
- Förderbereich
- Gesundheit & Soziales
- Förderberechtigte
- Kommune, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung
Kurzzusammenfassung
Das Land Niedersachsen unterstützt Sie bei kriminalpräventiven Projekten und Maßnahmen, vor allem bei Pilotprojekten und Modellmaßnahmen. Die Förderung erhalten Sie für die Anwendung von Instrumenten, Methoden und Leitfäden zur lokalen Situations- und Bedarfsanalyse sowie der Wirkungsorientierung in den folgenden Bereichen:
- entwicklungsorientierte Prävention bei Kindern und Jugendlichen, - gemeinwesensorientierte Prävention im Sozialraum, - städtebauliche Prävention oder - durch Kombination dieser drei Strategien. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, jedoch maximal 20.000 EUR je Kalenderjahr. Der Zuschuss muss mindestens 15.000 EUR betragen.
Rechtliche Voraussetzungen
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Antragsberechtigt sind juristische Personen des privaten und des öffentlichen Rechts. - Sie müssen vor Ihrer Maßnahme an einer eingehenden Projektberatung durch die Geschäftsstelle des Landespräventionsrates teilgenommen haben.
Verfahrensablauf
Förderanträge sind erst wieder für die Förderperiode ab 2028 möglich. Neue Förderanträge sind bis zum 30.09.2027 zu stellen.
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Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), © BMWK, Lizenz CC BY 4.0, Stand: 2026-11-02. Maßgeblich sind die Angaben des Fördergebers.