Zum Inhalt
Menü
Landaktuell gelistetZuschuss

Zuwendungen zur überbetrieblichen beruflichen Bildung im Handwerk (Überbetriebliche Lehrlingsunterweisungsrichtlinie Handwerk – ÜLU-HW--Handwerk-RL M-V)

Wenn Sie überbetriebliche Lehrgänge für Lehrlinge in Handwerksberufen anbieten möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Eckdaten

Ebene
Land
Förderbereich
Aus- & Weiterbildung

Kurzzusammenfassung

Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt Sie als Bildungseinrichtung, Kammer oder Verein bei Lehrgängen der überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung in anerkannten Ausbildungsberufen des Handwerks für Auszubildende in der Grundstufe (1. Ausbildungsjahr) und in der Fachstufe (2.?4. Ausbildungsjahr). Dies erfolgt mit Mitteln aus dem Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+). Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

- Die Höhe Ihres Zuschusses für Lehrgangskosten in der Grundstufe beträgt jeweils bis zu 50 % Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben. - Die Höhe Ihres Zuschusses für Lehrgangskosten in der Fachstufe beträgt jeweils bis zu 33 % Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben.

Rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Veranstalterinnen und Veranstalter von Lehrgängen der überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung (Handwerkskammern, Fachverbände, Kreishandwerkerschaften, Handwerksinnungen und andere von den Handwerkskammern anerkannte Berufsbildungseinrichtungen).

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

- Der Ausbildungsvertrag muss in die Lehrlingsrolle einer Handwerkskammer in Mecklenburg-Vorpommern eingetragen sein. Die Ausbildung muss in einem in der Handwerksrolle Mecklenburg-Vorpommern eingetragenen Gewerbebetrieb erfolgen. - Sie müssen die Unterweisungs- und Durchschnittskostenpläne, die vom Bundeswirtschaftsministerium für Lehrgänge der Fachstufe beziehungsweise vom Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit für Lehrgänge der Grundstufe anerkannt werden, berücksichtigen. - Sie müssen Ihren Lehrgang normalerweise in zusammenhängender Form ohne zeitliche Unterbrechung durchführen. Eine Lehrgangswoche umfasst 5 Unterweisungstage.

Rechtsgrundlage

Richtlinie des Ministeriums für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit vom 6. Februar 2023, Amtsblatt für Mecklenburg-Vorpommern Nr. 8 vom 27. Februar 2023, S. 125.

Fristen

Stellen Sie Ihren Antrag bitte formgebunden bis zum 01.10. eines Jahres für das Folgejahr bei der für Sie zuständigen Kammer.

Als Kammer reichen Sie Ihre eigenen Anträge und die Fremdanträge dann bis zum 30.11. eines Jahres bei der Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung (GSA) ein.

Mehr in diesem Bereich und Gebiet

Ähnliche Förderprogramme

Passende öffentliche Ausschreibungen

Öffentliche Aufträge mit Bezug zu diesem Förderbereich:

Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), © BMWK, Lizenz CC BY 4.0, Stand: 2026-11-07. Maßgeblich sind die Angaben des Fördergebers.