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Förderung der allgemeinen und politischen Weiterbildung

Wenn Sie in Mecklenburg-Vorpommern Projekte der allgemeinen und politischen Weiterbildung durchführen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Eckdaten

Fördergeber
–
Ebene
Land
Förderberechtigte
Bildungseinrichtung

Kurzzusammenfassung

Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt Sie bei Maßnahmen der allgemeinen und politischen Weiterbildung. Sie erhalten die Förderung für die Planung, Organisation und Durchführung verschiedener Projekte. Das können im Einzelnen sein:

- Seminare und Vortragsveranstaltungen, - interaktive Onlineangebote, - Workshops und Workcamps, - Führungen durch Ausstellungen oder Gedenkstätten, politische und historische Stadtrundgänge, - Projekte an Schulen gemäß Paragraf 2 Absatz 1 Weiterbildungsförderungsgesetz oder - andere geeignete Maßnahmen. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Personal- und Sachausgaben.

Rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind anerkannte Einrichtungen der Weiterbildung in freier Trägerschaft gemäß Paragraf 6 Weiterbildungsförderungsgesetz.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

- Als geförderte Einrichtung müssen Sie - ganzjährig und kontinuierlich Maßnahmen der allgemeinen und politischen Weiterbildung vorhalten und anbieten, - mit Ihrer Arbeit den Zielen und Wertvorstellungen des Grundgesetzes und der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern entsprechen, - die Offenheit des Teilnehmendenkreises gewährleisten (ausgenommen sind Maßnahmen an Ganztagsschulen), - die Maßnahmen grundsätzlich selbst in Mecklenburg-Vorpommern durchführen.

Rechtsgrundlage

Richtlinie des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur vom 21. Oktober 2019, Amtsblatt für Mecklenburg-Vorpommern Nr. 44 vom 4. November 2019, S. 923.

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Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), © BMWK, Lizenz CC BY 4.0, Stand: 2026-11-07. Maßgeblich sind die Angaben des Fördergebers.