Förderung von Integrationsprojekten
Wenn Sie eine Maßnahme durchführen, die Langzeitarbeitslosen den Weg in den allgemeinen Arbeitsmarkt ebnet, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Eckdaten
- Fördergeber
- Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern
- Ebene
- Land
- Fördergebiet
- Mecklenburg-Vorpommern
- Förderbereich
- Arbeit,Aus- & Weiterbildung,Frauenförderung,Gesundheit & Soziales
- Förderberechtigte
- Bildungseinrichtung, Verband/Vereinigung
Kurzzusammenfassung
Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt Sie gemeinsam mit dem Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) bei Vorhaben, die der Integration von Langzeitarbeitslosen mit besonderen Vermittlungshemmnissen in den allgemeinen Arbeitsmarkt dienen. Sie erhalten die Förderung für Projekte,
- die Beratung, Information und Eingliederung in Arbeit oder abschlussbezogene Aus- oder Weiterbildung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt mit einer Verringerung gesundheitlicher Vermittlungshemmnisse verbinden, - die die Teilhabechancen für Langzeitarbeitslose oder von Langzeitarbeitslosigkeit bedrohte Menschen erhöhen, indem sie deren Beschäftigungsfähigkeit verbessern. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen Personal- und Sachausgaben auf Basis von Kostenpauschalen. Ihren Antrag richten Sie bitte über die Geschäftsstelle des zuständigen Regionalbeirates im Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit an das Landesamt für Gesundheit und Soziales.
Rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind juristische Personen des privaten Rechts.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Ihr Projekt sollte die individuellen Problemlagen von Arbeitslosen berücksichtigen. Das umfasst folgende Themen: - arbeitsmarktintegrierende Gesundheitsförderung, - Motivation und Orientierung, - Berufswegeplanung und individuelle Vermittlungsstrategien, - Bildung und Qualifizierung, - Selbstaktivierung durch praktische gesellschaftliche Teilhabe vor Ort sowie - Vereinbarkeit von Erwerbs- und Privatleben.
- Sie müssen - in fachlicher und organisatorischer Hinsicht für die Durchführung des Projekts geeignet sein, - ein positives Votum des zuständigen Regionalbeirats für Ihr regionales Projekt vorlegen.
- Ihre Maßnahme muss einen Beitrag zum Abbau der Arbeitslosigkeit durch Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit der Teilnehmenden erwarten lassen.
Rechtsgrundlage
Richtlinie des Ministeriums für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit vom 13. Juni 2022, Amtsblatt für Mecklenburg-Vorpommern Nr. 26 vom 27. Juni 2022, S. 307.
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Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), © BMWK, Lizenz CC BY 4.0, Stand: 2026-11-03. Maßgeblich sind die Angaben des Fördergebers.