Förderung der regionalen Entwicklung – Regionalmanagement und Regionalbudget
Wenn Sie als Regionalmanagementgesellschaft innovative Projekte in einer Teilregion Hessens durchführen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Eckdaten
- Fördergeber
- Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
- Ebene
- Land
- Fördergebiet
- Hessen
- Förderbereich
- Regionalförderung
- Förderberechtigte
- Kommune, Verband/Vereinigung
Kurzzusammenfassung
Das Land Hessen fördert Vorhaben von Regionalmanagementgesellschaften, die regionale Innovations-, Wachstums- und Beschäftigungspotenziale mobilisieren. Sie erhalten die Förderung für
- die Entwicklung und Umsetzung integrierter regionaler Innovations- und Entwicklungskonzepte und auch die Fortschreibung, Modernisierung und Aktualisierung bestehender Konzepte, - die Initiierung regionaler Konsensbildungsprozesse, - den Aufbau regionaler Netzwerke, Bündnisse, innovationsorientierte Projekte/Verbundprojekte, Innovationscluster und Ähnliches sowie - die Mobilisierung verborgener regionaler Beschäftigungs- und Wachstumspotenziale. Außerdem erhalten Sie eine Förderung für innovationsorientierte Einzelprojekte, vor allem, um die hessische Innovationsstrategie umzusetzen. Wenn Sie ein Projekt durchführen, das ergänzend zu einer ressourceneffizienten Produktion und Kreislaufwirtschaft und/oder zur Verminderung von Kohlendioxid-Emissionen beiträgt, wird dies besonders unterstützt. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
- Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. - Das Regionalbudget beträgt pro Regionalmanagementgesellschaft und Jahr bis zu 156.000 EUR. - Die Förderung erhält pro Region nur eine Regionalmanagementgesellschaft.
Rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind bestehende und auf Dauer angelegte Regionalmanagementgesellschaften.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Mit dem Regionalbudget dürfen Sie nicht einzelne gewerbliche Unternehmen direkt fördern. - Bitte beachten Sie die allgemeinen Förderbestimmungen zur Förderung der regionalen Entwicklung.
Rechtsgrundlage
Richtlinie des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen vom 10. Dezember 2021, Staatsanzeiger für das Land Hessen Nr. 52 vom 27. Dezember 2021, S. 1685.
Verfahrensablauf
Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens an die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank), Niederlassung Kassel. Ihren Antrag können Sie auch elektronisch über das Antragsportal einreichen (siehe weiterführende Links).
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Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), © BMWK, Lizenz CC BY 4.0, Stand: 2026-11-03. Maßgeblich sind die Angaben des Fördergebers.