Förderung der Dorfmoderation
Für mitwirkungsorientierte Moderations- und Beratungsdienstleistungen zu zukunftsorientierten kommunalen Themen können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Eckdaten
- Fördergeber
- Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat
- Ebene
- Land
- Fördergebiet
- Hessen
- Förderberechtigte
- Kommune
Kurzzusammenfassung
Das Land Hessen unterstützt Sie aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) sowie des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) bei Vorhaben, die der Weiterentwicklung hessischer Dörfer dienen. Ausgaben für Moderations- und Beratungsdienstleistungen sowie die Erstellung von kommunalen Entwicklungskonzepten zu allen Themen, die die Zukunftsfähigkeit der Kommune betreffen, werden im Programm „Dorfmoderation“ gefördert. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt 55 % bis 75 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal jedoch 37.500 EUR.
Rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Kommunen und interkommunale Kooperationen innerhalb der Gebietskulisse Ländlicher Raum.
Die antragstellenden Kommunen dürfen nicht als Förderschwerpunkt im Rahmen des Dorfentwicklungsprogramms anerkannt sein.
Von einer Förderung ausgeschlossen sind:
- Kommunale oder regionale Entwicklungskonzepte oder -strategien im Kontext weiterer Förderprogramme außerhalb der Dorfentwicklung - Vorhaben ohne Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern
Rechtsgrundlage
Richtlinie des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz vom 14. Dezember 2022, Staatsanzeiger für das Land Hessen Nr. 1 vom 2. Januar 2023, S. 41.
Verfahrensablauf
Ihren Antrag richten Sie mit den erforderlichen Projektunterlagen an den für Sie zuständigen Landrat. Falls Sie als Landrat den Antrag stellen, senden Sie ihn an die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank), Niederlassung Wetzlar.
Fristen
Sie können Anträge ganzjährig stellen.
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Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), © BMWK, Lizenz CC BY 4.0, Stand: 2026-11-03. Maßgeblich sind die Angaben des Fördergebers.