MBG H--Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Hessen Kleinbeteiligung
Die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft (MBG H) stellt Beteiligungskapital für bestehende Unternehmen in Hessen zur Verfügung.
Eckdaten
- Fördergeber
- Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Hessen mbH (MBG H)
- Ebene
- Land
- Fördergebiet
- Hessen
- Förderbereich
- Unternehmensfinanzierung
- Förderberechtigte
- Unternehmen
- Unternehmensgröße
- Kleines Unternehmen, Kleinstunternehmen, Mittleres Unternehmen
Kurzzusammenfassung
Antragsberechtigt sind bereits gegründete kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft inklusive des Handwerks mit Sitz in Hessen. Sie erhalten eine Finanzierung für:
- Investitionen und Aufwendungen im Rahmen der Entwicklung und Markteinführung neuer Produkte oder Verfahren - Umstrukturierungen - Wachstum - die Erweiterung eines Betriebes sowie - Unternehmensübernahmen. Die Förderung erfolgt in Form einer stillen Beteiligung. Die Höhe der Beteiligung beträgt maximal 100.000 EUR.
Rechtliche Voraussetzungen
Folgenden Unterlagen müssen Sie bei Antragstellung einreichen:
- Businessplan/Vorhabensbeschreibung - Liquiditätsplan für 12 Monate - aktuelle betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) - 3-Jahres-Planung
Von der Förderung ausgeschlossen sind Sanierungsfälle und Unternehmen in Schwierigkeiten.
Verfahrensablauf
Anträge sind an die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Hessen mbH (MBG H) zu richten.
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Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), © BMWK, Lizenz CC BY 4.0, Stand: 2026-11-03. Maßgeblich sind die Angaben des Fördergebers.