Hessisches Förderungs- und Entwicklungsprogramm Wein
Wenn Sie Vorhaben in der hessischen Weinwirtschaft planen, durch die die Erzeugung an die Marktnachfrage angepasst wird und die Qualität des Weins gesteigert wird, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Eckdaten
- Fördergeber
- Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat
- Ebene
- Land
- Fördergebiet
- Hessen
- Förderbereich
- Landwirtschaft & Ländliche Entwicklung
- Förderberechtigte
- Unternehmen, Verband/Vereinigung
- Unternehmensgröße
- Großes Unternehmen, Kleines Unternehmen, Kleinstunternehmen, Mittleres Unternehmen
Kurzzusammenfassung
Das Land Hessen unterstützt Sie aus Mitteln der Europäischen Union, wenn Sie leistungsfähige Betriebs- und Vermarktungsstrukturen sowie umweltschonende Anbau- und Behandlungsverfahren im Weinbau und in der Kellerwirtschaft einführen möchten. Sie erhalten die Förderung für
- die Umstrukturierung und Umstellung der Rebflächen sowie - Investitionen in materielle und immaterielle Vermögenswerte in Weinbausystemen. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt bei Investitionen in materielle und immaterielle Vermögenswerte in Weinbausystemen bis zu 30 Prozent des förderfähigen Investitionsvolumens, bei einem Mindestinvestitionsvolumen von EUR 10.000 je Antrag und normalerweise maximal EUR 350.000 im Programmzeitraum von 2023 bis 2027. Die Höhe der Förderung bei Umstrukturierung und Umstellung der Rebflächen hängt von der Art Ihrer Maßnahme und der Hangneigung der Rebflächen ab. Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens an das Regierungspräsidium Darmstadt, Dezernat V 51.2 – Weinbau. Für die Umstrukturierung und Umstellung der Rebflächen reichen Sie den Antrag bitte bis zum 31.8. des Jahres ein, das der Umsetzung der Maßnahme vorausgeht. Anträge für Investitionsvorhaben können Sie ganzjährig einreichen.
Rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind
- bei Umstrukturierung und Umstellung der Rebflächen Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter sowie Betriebe, deren Rebflächen in der Weinbaukartei des Landes Hessen erfasst sind und die die tatsächliche Verfügungsgewalt über die Rebflächen ausüben, und - für Investitionsvorhaben Weinbaubetriebe, Zusammenschlüsse von Weinbaubetrieben, Erzeugergemeinschaften und -zusammenschlüsse sowie Kellereien mit Betriebssitz in Hessen.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Es muss sich bei Ihrem Vorhaben um eine Maßnahme in einem hessischen Weinanbaugebiet handeln. - Sie müssen Ihre beruflichen Fähigkeiten für eine ordnungsgemäße Führung des Betriebes nachweisen. - Beachten Sie bitte außerdem die besonderen Voraussetzungen des jeweiligen Programmbereichs.
Unternehmen in Schwierigkeiten sind von der Förderung ausgeschlossen.
Rechtsgrundlage
Richtlinie des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz vom 8. Oktober 2023, Staatsanzeiger für das Land Hessen Nr. 45 vom 6. November 2023, S. 1391.
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Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), © BMWK, Lizenz CC BY 4.0, Stand: 2026-11-03. Maßgeblich sind die Angaben des Fördergebers.