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Förderung forstwirtschaftlicher Maßnahmen in Hessen

Sie besitzen Wald in Hessen oder planen eine Erstaufforstung? Das Land Hessen unterstützt Sie mit Zuschüssen für den Waldumbau, die Pflege und die forstwirtschaftliche Infrastruktur.

Eckdaten

Fördergeber
Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat
Ebene
Land
Fördergebiet
Hessen
Förderberechtigte
Kommune, Öffentliche Einrichtung, Privatperson, Unternehmen, Verband/Vereinigung
Unternehmensgröße
Großes Unternehmen, Kleines Unternehmen, Kleinstunternehmen, Mittleres Unternehmen

Kurzzusammenfassung

Das Land Hessen unterstützt Sie aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) und des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER), wenn Sie in Privat- und Körperschaftswäldern forstwirtschaftliche Maßnahmen durchführen möchten. Unterstützt werden Vorhaben, die der Schutz-, Nutz-, Klimaschutz- und Erholungsfunktion des Waldes dienen sowie die Biodiversität erhalten oder verbessern. Sie erhalten finanzielle Unterstützung in folgenden Bereichen:

- Erstaufforstung, - Naturnahe Waldbewirtschaftung, - Forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse, - Investitionen in die Infrastruktur. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Auch Eigenleistungen können unter bestimmten Voraussetzungen als förderfähig anerkannt werden. Die Höhe des Zuschusses hängt von Art und Umfang Ihres Vorhabens ab.

Rechtliche Voraussetzungen

Folgende Voraussetzungen sind für eine Förderung notwendig:

- Sie sind Waldbesitzer, ein forstwirtschaftlicher Zusammenschluss oder eine Kommune in Hessen. - Die Maßnahme muss forstfachlich zweckmäßig sein. - Sie verwenden standortheimische und klimatolerante Baumarten (gemäß Waldentwicklungszielen).

Nicht förderfähig sind:

- Maßnahmen auf Naturschutzflächen, die unentgeltlich übertragen wurden, - Ausgleichsmaßnahmen.

Verfahrensablauf

Sie stellen den Antrag digital über das LaWiLe-Portal Hessen (siehe weiterführende Links).

Das Regierungspräsidium Darmstadt prüft Ihren Antrag. Sie erhalten einen Zuwendungsbescheid.

Sie dürfen mit der Maßnahme erst nach Bewilligung beginnen, es sei denn, ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn wurde genehmigt.

Nach Abschluss reichen Sie den Auszahlungsantrag und Verwendungsnachweis digital ein. Die Auszahlung der Mittel erfolgt nach Prüfung durch die Behörde.

Fristen

Sie stellen die Förderanträge zu den Antragsfristen 01. März oder 01. September eines jeden Jahres über das LaWiLe-Portal Hessen (siehe weiterführende Links) für folgende Bereiche:

- Neuanlage von Wald - Waldumbau - Jungbestandspflege - Bodenschutzkalkung - Landesförderung Waldumbau - Wegebau

Der Antragstermin 01. März ist für Maßnahmen vorgesehen, die im laufenden Kalenderjahr durchgeführt und auch ausgezahlt werden (beispielsweise Herbstpflanzungen). Der Antragstermin 01. September ist für Maßnahmen vorgesehen, die im Folgejahr ausgezahlt werden.

Keine Antragsfristen gibt es für die Bereiche:

- Vorarbeiten - Bodenschonende Holzbringung - Waldpflegevertrag - Mitgliederinformation und -aktivierung - Zusammenfassung des Holzangebotes (Holzvermarktung) - Professionalisierung - Aus- und Fortbildung der Beschäftigten und Organ-Mitglieder - Projektmanagement - Holzkonservierungsanlagen

Weitere Informationen

Für viele Maßnahmen (beispielsweise Waldumbau) erhalten Sie höhere Fördersätze, wenn Sie ausschließlich standortheimische Baumarten verwenden.

Eigenleistungen können bis zu einem bestimmten Satz als Ausgabe anerkannt werden.

Eine Kumulierung mit anderen öffentlichen Mitteln ist ausgeschlossen.

Hinweis

Das Land Hessen fördert Forstmaßnahmen wie Waldumbau, Aufforstung und Wegebau. Jetzt Zuschüsse für Ihren Wald im Lawileportal beantragen!

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Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), © BMWK, Lizenz CC BY 4.0, Stand: 2026-11-03. Maßgeblich sind die Angaben des Fördergebers.