Schulgeldfreiheit in den Ausbildungen für Physiotherapie und Ergotherapie
Wenn Sie als Schulträger in Hamburg in den Bereichen Physiotherapie und Ergotherapie ausbilden, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Eckdaten
- Fördergeber
- –
- Ebene
- Land
- Fördergebiet
- Hamburg
- Förderbereich
- Aus- & Weiterbildung
- Förderberechtigte
- Bildungseinrichtung
Kurzzusammenfassung
Die Freie und Hansestadt Hamburg unterstützt Sie, wenn Sie als privater Schulträger Ausbildungen in den Bereichen Physiotherapie und Ergotherapie anbieten. In den betreffenden Ausbildungsgängen befreien Sie Ihre Schülerinnen und Schüler für die gesamte Dauer der Ausbildung von Schulgeldzahlungen. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt monatlich pauschal EUR 450,00 je förderfähigem Ausbildungsplatz. Ihren Antrag müssen Sie jährlich bis zum 30.6. bei der Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration einreichen.
Rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind die Träger von staatlich anerkannten privaten Berufsfachschulen für die Schulplätze Physiotherapie und Ergotherapie.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Sie müssen die geförderten Schulplätze auf dem Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg zur Verfügung stellen. - Sie dürfen weder Schulgeld noch Prüfungsgebühren für den 1. Prüfungsdurchgang erheben. - Sie müssen geordnete wirtschaftliche Verhältnisse vorweisen und eine ordnungsgemäße Geschäftsführung sicherstellen.
Rechtsgrundlage
Richtlinie der Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration vom 10. Mai 2022, Amtlicher Anzeiger Nr. 41 vom 27. Mai 2022, S. 758.
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Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), © BMWK, Lizenz CC BY 4.0, Stand: 2026-11-03. Maßgeblich sind die Angaben des Fördergebers.