Europäischer Sozialfonds Plus (ESF+) in Hamburg
Wenn Sie Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsmarktsituation, zum Sozialschutz und zur Inklusion in Hamburg planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss aus dem Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) erhalten.
Eckdaten
- Fördergeber
- Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration
- Ebene
- Land
- Fördergebiet
- Hamburg
- Förderbereich
- Arbeit,Aus- & Weiterbildung,Frauenförderung
- Förderberechtigte
- Bildungseinrichtung, Öffentliche Einrichtung, Unternehmen, Verband/Vereinigung
- Unternehmensgröße
- Großes Unternehmen, Kleines Unternehmen, Kleinstunternehmen, Mittleres Unternehmen
Kurzzusammenfassung
Die Freie und Hansestadt Hamburg unterstützt Sie mit Mitteln aus dem Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) bei Maßnahmen, die die Arbeitsmarktsituation, den Sozialschutz und die Inklusion in Hamburg nachhaltig verbessern. Sie können eine Förderung für Maßnahmen bekommen, die folgende Ziele verfolgen:
- Verbesserung des Zugangs zu Beschäftigung und zu Aktivierungsmaßnahmen für alle Arbeitsuchenden, - Förderung einer ausgewogenen Erwerbsbeteiligung von Frauen und Männern und eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben, - Förderung der Anpassung von Arbeitskräften, Unternehmen und Unternehmerinnen und Unternehmern an den Wandel, - Förderung des gleichberechtigten Zugangs zu hochwertiger und inklusiver allgemeiner und beruflicher Bildung, - Förderung des lebenslangen Lernens, - Förderung der aktiven Inklusion. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von Art und Umfang der Maßnahme. Die Antragstellung erfolgt im Rahmen von Wettbewerbsverfahren. Bitte beachten Sie die jeweils aktuellen Ausschreibungen und verwenden Sie für Ihren Antrag bitte die Antragsformulare. Ihren Antrag richten Sie bitte vor Beginn der Maßnahmen an die ESF-Plus-Verwaltungsbehörde der Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration.
Rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen. Kooperationen von unterschiedlichen Einrichtungen sind ausdrücklich erwünscht. Eine einzelbetriebliche Förderung ist normalerweise nicht möglich.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Ihr Projekt muss in Hamburg durchgeführt werden. - An Ihrem Projekt nehmen ausschließlich Personen aus Hamburg sowie Beschäftigte von Unternehmen mit einer Beschäftigungsstätte in Hamburg teil. - Für Ihr Projekt sind ein detailliertes Projektkonzept sowie Kosten- und Finanzierungspläne erforderlich. - In der Projektumsetzung muss die Charta der Grundrechte der Europäischen Union berücksichtigt werden. - Ihr Projekt hat eine Laufzeit von maximal 48 Monaten und Sie berücksichtigen folgende bereichsübergreifenden Grundsätzen des ESF Plus: - Gleichstellung der Geschlechter, - Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung.
Weitere erforderliche Voraussetzungen entnehmen Sie bitte den Leistungsbeschreibungen für die jeweiligen Projekte sowie den Projektantragsformularen zur Beteiligung an den Wettbewerben.
Rechtsgrundlage
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für Maßnahmen des ESF Plus Programms der Freien und Hansestadt Hamburg für den Europäischen Sozialfonds in der Förderperiode 2021–2027, Stand April 2023; Informationen der Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration, Stand April 2023.
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Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), © BMWK, Lizenz CC BY 4.0, Stand: 2026-11-03. Maßgeblich sind die Angaben des Fördergebers.