Förderung der Berufsvorbereitung benachteiligter Jugendlicher im Rahmen der Jugendberufshilfe
Wenn Sie in Hamburg als Bildungsträger Jugendliche und junge Erwachsene mit vielfachen Förderbedarfen bei der Berufsorientierung und -vorbereitung unterstützen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Eckdaten
- Fördergeber
- –
- Ebene
- Land
- Fördergebiet
- Hamburg
- Förderbereich
- Aus- & Weiterbildung
- Förderberechtigte
- Bildungseinrichtung
Kurzzusammenfassung
Das Land Hamburg unterstützt Sie als Bildungsträger, wenn Sie Berufsvorbereitungsmaßnahmen für Jugendliche und junge Erwachsene mit multiplen Förderbedarfen durchführen. Sie erhalten die Förderung für
- die Praktikerqualifizierung: Sie bieten damit eine praxisnahe und joborientierte Berufsvorbereitung vor allem für arbeitslose junge Erwachsene zwischen 18 und 27 Jahren mit besonderem Förderbedarf; - die Arbeits- und Berufsorientierung: Sie stellen nach einer Kompetenzermittlung für Jugendliche und junge Erwachsene zwischen 16 und unter 25 Jahren berufsorientierende Angebote in verschiedenen Berufsfeldern bereit. Sie vermitteln ihnen EDV-Grundkenntnisse und Praktika in Betrieben und unterrichten sie berufsfeldbezogen und darüber hinausgehend. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach der Anzahl der tatsächlichen Teilnehmenden pro Monat und nach den bewilligten Plätzen. Ihren Antrag können Sie jährlich bis zum 1.2. bei der Behörde für Schule und Berufsbildung einreichen.
Rechtliche Voraussetzungen
Die Förderung der Berufsvorbereitung benachteiligter Jugendlicher im Rahmen der Jugendberufshilfe ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Antragsberechtigt sind Sie als Bildungsträger.
Die Teilnehmenden müssen
- ihren Erstwohnsitz seit mindestens 1 Jahr in Hamburg haben, - bei der Arbeits- und Berufsorientierung zu Beginn der Maßnahme normalerweise zwischen 16 und unter 25 Jahre alt sein, - mindestens 10 Jahre die Schule besucht haben.
Der oder die Jugendliche darf maximal über einen Hauptschulabschluss verfügen oder muss den Förderkriterien der Jugendberufshilfe gemäß § 13 Sozialgesetzbuch (SGB) VIII entsprechen.
Rechtsgrundlage
Richtlinie der Behörde für Schule und Berufsbildung vom 22. Juni 2018
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Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), © BMWK, Lizenz CC BY 4.0, Stand: 2026-11-03. Maßgeblich sind die Angaben des Fördergebers.