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Landaktuell gelistetZuschuss

Projektmittel im Musikstadtfonds

Wenn Sie in der freien Musikszene tätig sind und ein Konzert, Festival oder eine Konzertreihe mit hoher musikalischer Qualität planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Eckdaten

Fördergeber
Behörde für Kultur und Medien Hamburg
Ebene
Land
Fördergebiet
Hamburg
Förderberechtigte
Privatperson, Unternehmen, Verband/Vereinigung
Unternehmensgröße
Großes Unternehmen, Kleines Unternehmen, Kleinstunternehmen, Mittleres Unternehmen

Kurzzusammenfassung

Die Freie und Hansestadt Hamburg unterstützt Sie als Teil der lokalen Musikszene genreübergreifend bei der Durchführung von Konzepten und Projekten mit professionellem künstlerischem Standard und hoher programmatischer Qualität. Sie erhalten die Förderung für

- Projekte, die normalerweise innerhalb eines Jahres durchgeführt werden, wie Konzerte, Konzertreihen und Festivals, - Auftritte in den Sälen der Elbphilharmonie und der Laeiszhalle. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 75 %, je nach Empfehlung der Fachjury, höchstens aber 150.000 EUR. Die Bagatellgrenze liegt bei 5.000 EUR.

Rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind natürliche oder juristische Personen der freien Musikszene.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

- Sie und ein Großteil der im Projekt künstlerisch Tätigen leben oder arbeiten als Künstlerin oder Künstler in Hamburg. - Sie bringen einen Eigenanteil von normalerweise 25 % ein und bemühen sich um weitere private und/oder öffentliche Finanzierungsquellen. - Ihr Projekt erfüllt einige der folgenden Zielsetzungen für das Musikleben Hamburgs: - Es bereichert das öffentliche Musikleben durch innovative Impulse. - Es stärkt die Präsenz der einzelnen Musiksparten. - Es regt neue Kooperationen an. - Es fördert die künstlerische Qualität und Entwicklung. - Es vertieft die Internationalisierung. - Es ermöglicht eine erhöhte kulturelle Teilhabe, insbesondere mit Blick auf den demografischen Wandel. - Es stärkt das speziell auf Kinder und Jugendliche zugeschnittene musikalische Angebot. - Es weist Professionalität, künstlerische Qualität und einen innovativen Anspruch auf.

- Sie sichern die Geschäftsführung ordnungsgemäß und gewährleisten die bestimmungsgemäße Verwendung der Mittel.

Rechtsgrundlage

Richtlinie der Behörde für Kultur und Medien vom April 2023.

Verfahrensablauf

Sie dürfen für den jeweiligen Förderzeitraum nur einen Antrag einreichen. Die gleichzeitige Unterstützung durch andere Juryförderungen der Behörde für Kultur und Medien ist ausgeschlossen.

Vor Antragstellung wird Ihnen ein Beratungsgespräch mit dem zuständigen Fachreferat empfohlen.

Fristen

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Jährlich vom 15.04 bis 15.06 für Projekte im darauffolgenden Jahr.

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Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), © BMWK, Lizenz CC BY 4.0, Stand: 2026-11-02. Maßgeblich sind die Angaben des Fördergebers.