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Landaktuell gelistetZuschuss

Hamburger Labelförderung

Wenn Sie Maßnahmen planen, mit denen Sie die Attraktivität des Musikstandorts Hamburg erhöhen und die Erwerbschancen innerhalb der Kreativwirtschaft verbessern, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Eckdaten

Fördergeber
–
Ebene
Land
Fördergebiet
Hamburg
Förderberechtigte
Unternehmen

Kurzzusammenfassung

Die Freie und Hansestadt Hamburg unterstützt Sie als Hamburger Label bei Musikproduktionen. Sie erhalten die Förderung für

- Produktionsprozess einschließlich Aufnahme, Mix und Mastering sowie - das Marketing beziehungsweise die Promotion von Musikveröffentlichungen. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten, höchstens jedoch EUR 10.000 je Vorhaben. Die Bagatellgrenze beträgt EUR 3.000. Ihren Antrag reichen Sie frühzeitig vor Beginn des Vorhabens an bestimmten Stichtagen bei der Behörde für Kultur und Medien Referat Musik – Stichwort Labelförderung ein.

Rechtliche Voraussetzungen

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft.

Antragsberechtigt sind musikproduzierende Unternehmen mit Sitz oder Niederlassung in Hamburg.

Bei Ihrem Unternehmen muss es sich um ein Kleinstunternehmen gemäß KMU-Definition der EU handeln.

Ihr Label muss bereits mindestens 2 Veröffentlichungen (Künstleralben/Neuproduktionen) professionell abgewickelt haben.

Sie müssen über geeignete Vertriebsstrukturen für einen mindestens bundesweiten Vertrieb verfügen.

Mindestens 50 Prozent der Ausgaben Ihres Projekts müssen in Hamburg getätigt werden beziehungsweise an Firmen mit Sitz oder Niederlassung in Hamburg gehen.

Sie dürfen mit Ihrem Vorhaben zum Zeitpunkt der Förderentscheidung noch nicht begonnen haben.

Von einer Förderung ausgeschlossen sind die Kosten der Herstellung von Tonträgern und Kosten der Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte – GEMA.

Rechtsgrundlage

Richtlinie der Behörde für Kultur und Medien vom 1. August 2017; Informationen der Behörde für Kultur und Medien, Stand 10. Juli 2023.

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Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), © BMWK, Lizenz CC BY 4.0, Stand: 2026-11-03. Maßgeblich sind die Angaben des Fördergebers.