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Film- und Medienförderung in Hamburg und Schleswig-Holstein

Eckdaten

Fördergeber
Filmförderung Hamburg Schleswig-Holstein GmbH
Ebene
Land
Förderberechtigte
Unternehmen
Unternehmensgröße
Großes Unternehmen, Kleines Unternehmen, Kleinstunternehmen, Mittleres Unternehmen

Rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind abhängig vom Förderbereich:

- Autoren und Autorinnen, - Regisseure und Regisseurinnen, - Produzenten und Produzentinnen, - Film- und Medienschaffende, die nicht mehr in der Ausbildung sind oder Kleinstunternehmen gemäß Definition der EU, - kleinere und mittlere Produktionsfirmen oder Entwicklerstudios, - Betreiberinnen und Betreiber von Verleih- und Vertriebsunternehmen in Hamburg und Schleswig-Holstein sowie - Hamburger Kinos und Abspielstätten.

Für die verschiedenen Förderbereiche wie

- Entwicklung, - Produktion, - Auswertungsmaßnahmen, - Abspiel und Präsentation, - Weiterbildung und Qualifizierung

gelten die jeweiligen in der Richtlinie genannten Einzelbestimmungen.

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Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), © BMWK, Lizenz CC BY 4.0, Stand: 2026-11-02. Maßgeblich sind die Angaben des Fördergebers.