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IFB-Förderkredit Kultur

Wenn Sie Kultureinrichtungen modernisieren wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen erhalten.

Eckdaten

Fördergeber
Behörde für Kultur und Medien Hamburg
Ebene
Land
Fördergebiet
Hamburg
Förderberechtigte
Unternehmen, Verband/Vereinigung
Unternehmensgröße
Großes Unternehmen, Kleines Unternehmen, Kleinstunternehmen, Mittleres Unternehmen

Kurzzusammenfassung

Die Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg) unterstützt Sie bei der Sicherung von Kultureinrichtungen und ihrer Weiterentwicklung durch Darlehen, die von der Freien und Hansestadt Hamburg durch Bürgschaften besichert werden. Die Förderung erhalten Sie für die Modernisierung, Sanierung und den Ausbau von baulichen Anlagen von Kultureinrichtungen. Sie erhalten die Förderung als Darlehen. Die Höhe des Darlehens muss mindestens 20.000 EUR betragen. Der höchstzulässige Bürgschaftsbetrag beträgt bis zu 80 Prozent der Gesamtkosten.

Rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind die im Kulturbereich als juristische Person tätigen Träger beziehungsweise Eigentümer mit Betriebsstätte in Hamburg.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

- Ihr Bauvorhaben muss von kulturpolitischer Bedeutung und wirtschaftlich tragfähig sein. - Sie müssen Ihre Maßnahme auf einem Grundstück innerhalb der Freien und Hansestadt Hamburg durchführen. Das Bauvorhaben darf nicht durch Flächennutzungs- und Bebauungspläne infrage gestellt sein. - Sie müssen sicherstellen, dass die Maßnahme bei Neubau, Umbau oder Erweiterung für mindestens 20 Jahre genutzt wird. Im Fall einer Grundinstandsetzung, Modernisierung oder Erstausstattung/Einrichtung müssen Sie eine Nutzung für mindestens 10 Jahre sicherstellen. - Sie müssen in wirtschaftlich transparenten und gefestigten Strukturen arbeiten sowie eine langfristige Nutzung des Bauobjekts aktuell oder zukünftig sicherstellen. - Sie müssen sich mit Eigenmitteln in Höhe von mindestens 20 Prozent beteiligen.

Verfahrensablauf

Das Antragsverfahren ist zweistufig.

Zunächst lassen Sie die Förderungswürdigkeit Ihres Vorhabens von der Behörde für Kultur und Medien feststellen.

Nach Feststellung der Förderungswürdigkeit stellen Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens bei der Hamburgischen Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg).

Anträge müssen in digitaler Form gestellt werden.

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Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), © BMWK, Lizenz CC BY 4.0, Stand: 2026-11-03. Maßgeblich sind die Angaben des Fördergebers.