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Landaktuell gelistetZuschuss

Maßnahmen des Vertragsnaturschutzes (Bremer Grünlandsäume)

Wenn Sie Maßnahmen planen, mit denen die Biodiversität gesteigert wird, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Eckdaten

Fördergeber
–
Ebene
Land
Fördergebiet
Bremen
Förderberechtigte
Unternehmen
Unternehmensgröße
Großes Unternehmen, Kleines Unternehmen, Kleinstunternehmen, Mittleres Unternehmen

Kurzzusammenfassung

Das Land Bremen unterstützt Sie aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) bei Maßnahmen des Vertragsnaturschutzes. Sie erhalten die Förderung für:

- Niedermoorsäume, - Blühsäume, - Strukturstreifen sowie - Amphibiensäume. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach der Flächengröße. Die Bagatellgrenze beträgt jährlich EUR 250 für einen neuen Vertrag. Ihren Antrag stellen Sie bis zum 1.11. für das Folgejahr bei der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau, Oberste Naturschutzbehörde.

Rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Landwirte und andere Landbewirtschafter.

Ihre landwirtschaftliche Nutzfläche beziehungsweise die landwirtschaftlich nutzbare Fläche muss sich im Land Bremen befinden.

Rechtsgrundlage

Richtlinie der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau vom 14. Juni 2018, Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen Nr. 168 vom 12. Juli 2018, S. 723.

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Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), © BMWK, Lizenz CC BY 4.0, Stand: 2026-11-03. Maßgeblich sind die Angaben des Fördergebers.