Förderung gemeinnütziger Umwelt- und Naturschutzprojekte sowie Bildungsprojekte für nachhaltige Entwicklung
Wenn Ihre gemeinnützige Einrichtung ihren Sitz in Bremen hat und Sie Umweltschutzprojekte oder Maßnahmen im Bereich der Umweltbildung planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung bekommen.
Eckdaten
- Fördergeber
- Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft
- Ebene
- Land
- Fördergebiet
- Bremen
- Förderbereich
- Umwelt- & Naturschutz
- Förderberechtigte
- Bildungseinrichtung, Verband/Vereinigung
Kurzzusammenfassung
Das Land Bremen unterstützt Sie mit Zuschüssen, wenn Ihre gemeinnützigen Projekte und Aktivitäten zu einem verantwortungsbewussten Umgang mit Natur und Umwelt beitragen und das Wissen um die globalen Auswirkungen des menschlichen Handelns verbreiten. Sie erhalten die Förderung für Projekte, Maßnahmen und Kampagnen im Bereich:
- Umwelt- und Naturschutz, - Bildung für nachhaltige Entwicklung, - außerschulische Umweltbildung für Kinder und Jugendliche, - Umweltbildungsarbeit für Kinder und Jugendliche in Basiseinrichtungen. In Ausschreibungen können zusätzliche aktuelle Förderschwerpunkte gesetzt werden. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss für die Dauer von maximal 24 Monaten. Ihren Antrag richten Sie vor Beginn der Maßnahme an die Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau oder die Bremer Umwelt Beratung e.V.
Rechtliche Voraussetzungen
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Sie sind als gemeinnütziger Verein oder Einrichtung antragsberechtigt, wenn Sie Ihren Sitz in Bremen haben.
Ihre Projekte müssen gemeinnützig sein und in besonderem öffentlichen Interesse der Stadtgemeinde Bremen liegen.
Sie müssen über die notwendigen sachlichen und fachlichen Voraussetzungen für die Projektausführung verfügen.
Die Projekte müssen ein definiertes Ergebnis in einem festgelegten Zeitraum zum Ziel haben.
Sie müssen die Gesamtfinanzierung des Projektes sicherstellen. Sie müssen regelmäßig einen angemessenen Eigenanteil erbringen.
Ein aktiver Informations-, Bildungs- oder Handlungsbezug zur Stadtgemeinde Bremen muss erkennbar sein.
Die Förderung ist auf die Stadtgemeinde Bremen beschränkt.
Rechtsgrundlage
Richtlinie der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau vom 10. September 2015, Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen Nr. 250 vom 5. November 2015, S. 1251
Ähnliche Förderprogramme
- Förderung im Rahmen des Denkmalschutz-SonderprogrammsDer Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)
- Erschwernisausgleich in geschützten Teilen von Natur und Landschaft (Richtlinie Erschwernisausgleich)Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft
- Gemeinnützige Projekte zu Umwelt- und Naturschutz sowie zur Bildung für nachhaltige EntwicklungLand
- Förderung von Projekten der angewandten Umweltforschung (AUF)Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft
- Maßnahmen des Vertragsnaturschutzes (Bremer Grünlandsäume)Land
- Programm zur Förderung anwendungsnaher Umwelttechniken (PFAU)Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), © BMWK, Lizenz CC BY 4.0, Stand: 2026-11-03. Maßgeblich sind die Angaben des Fördergebers.