Wirtschaftsbezogener Wissens- und Technologietransfer
Wenn Sie landesweit clusterbedeutende oder clusterübergreifende Projekte zur Umsetzung der regionalen Innovationsstrategie des Landes Brandenburg planen und umsetzen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Eckdaten
- Fördergeber
- Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie und Klimaschutz (MWAEK)
- Ebene
- Land
- Fördergebiet
- Brandenburg
- Förderbereich
- Forschung & Innovation (themenoffen),Infrastruktur
- Förderberechtigte
- Forschungseinrichtung, Hochschule, Verband/Vereinigung
Kurzzusammenfassung
Das Land Brandenburg unterstützt Sie als Forschungseinrichtung oder wirtschaftsfördernde Einrichtungen bei Vorhaben des Wissens- und Technologietransfers, mit denen Sie die Wirtschaftsförderungs- und Innovationspolitik des Landes Brandenburg umsetzen. Sie erhalten den Zuschuss für landesweit clusterbedeutende oder clusterübergreifende Projekte in folgenden Bereichen:
- Cluster- und Transformationsmanagement, - innovative Projekte für den Wissens- und Technologietransfer der Hochschulen, - Projekte an Forschungseinrichtungen, die den Wissens- und Technologietransfer themenbezogen bündeln, vor allem Kompetenzzentren, - standortbezogener Wissens- und Technologietransfer. In diesen Bereichen sind auch interregionale, grenzüberschreitende und transnationale Kooperationen mit Akteurinnen und Akteuren, die in einem weiteren Mitgliedstaat oder außerhalb der Europäischen Union ansässig sind, förderfähig. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses wird im Einzelfall festgelegt und beträgt für
- Cluster- und Transformationsmanagement bis zu 100 Prozent, - innovative Projekte für den Wissens- und Technologietransfer der Hochschulen bis zu 90 Prozent, jedoch maximal EUR 450.000 in 36 Monaten, - Projekte an Forschungseinrichtungen, die den Wissens- und Technologietransfer themenbezogen bündeln, insbesondere Kompetenzzentren, bis zu 100 Prozent, - standortbezogene Wissens- und Technologietransferstellen bis zu 100 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Die Bagatellgrenze liegt bei EUR 50.000. Reichen Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der zu fördernden Maßnahme bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) ein.
Rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind
- Forschungseinrichtungen einschließlich der staatlichen Hochschulen im Land Brandenburg sowie - wirtschaftsfördernde Einrichtungen,
die die Wirtschaftsförderungs- und Technologiepolitik des Landes umsetzen und förderfähige Maßnahmen durchführen.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Sie müssen spätestens zum Zeitpunkt der Bewilligung Ihren Sitz, mindestens jedoch eine Niederlassung im Land Brandenburg haben. - Sie dürfen im Rahmen der geförderten Projekte nicht wirtschaftlich tätig werden und müssen wirtschaftliche Tätigkeiten streng von nicht wirtschaftlichen trennen. - Die Förderung darf nicht zu einer mittelbaren staatlichen Beihilfe an Unternehmen führen. - Ihr Projekt soll höchstens 36 Monate dauern. - Sie müssen in Ihrem Projekt die Aspekte Gleichberechtigung, Nichtdiskriminierung und Nachhaltigkeit berücksichtigen.
Rechtsgrundlage
Richtlinie des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Energie vom 17. November 2022, Amtsblatt für Brandenburg Nr. 49 vom 14. Dezember 2022, S. 967.
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Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), © BMWK, Lizenz CC BY 4.0, Stand: 2026-11-03. Maßgeblich sind die Angaben des Fördergebers.