Förderung Brandenburger Innovationsfachkräfte
Wenn Sie Werkstudierende und Innovationsassistentinnen und Innovationsassistenten einstellen, um Innovationspotenziale zu fördern und dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Eckdaten
- Fördergeber
- Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz des Landes Brandenburg (MWAEK)
- Ebene
- Land
- Fördergebiet
- Brandenburg
- Förderberechtigte
- Unternehmen
- Unternehmensgröße
- Kleines Unternehmen, Kleinstunternehmen, Mittleres Unternehmen
Kurzzusammenfassung
Das Land Brandenburg fördert mit Unterstützung des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) die Beschäftigung hochqualifizierter Nachwuchskräfte als Werkstudierende und Innovationsassistentinnen und Innovationsassistenten. Sie erhalten die Förderung für
- die Teilzeitbeschäftigung von Werkstudierenden im Rahmen von betrieblichen Innovationsaufgaben sowie - die Beschäftigung von neu einzustellenden Absolventinnen und Absolventen von Hochschulen oder einer geregelten beruflichen Aufstiegsfortbildung (Meisterinnen und Meister, Technikerinnen und Techniker, Fachwirtinnen und Fachwirte) als Innovationsassistentinnen und Innovationsassistenten für innovative Aufgaben im Rahmen einer betrieblichen Innovation. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe der Förderung richtet sich nach der Förderstufe, der das Arbeitnehmer-Bruttomonatsgehalt zuzuordnen ist. Die Höhe der Förderung beträgt
- für Werkstudierende bis zu 60 % der förderfähigen Gesamtausgaben bei einem Arbeitnehmer-Bruttogehalt von mindestens 1.076 EUR monatlich bezogen auf 20 Wochenstunden für die Dauer von 6 bis maximal 12 Monaten, - für Innovationsassistentinnen oder Innovationsassistenten bis zu 60 % der förderfähigen Gesamtausgaben der förderfähigen Gesamtausgaben bei einem Arbeitnehmer-Bruttogehalt von mindestens 2.750 EUR monatlich bezogen auf 38 Wochenstunden für die Dauer von mindestens 12 und höchstens 18 Monate. Bei der Beschäftigung einer Innovationsassistentin oder eines -assistenten mit einer betrieblichen Innovationsaufgabe aus den Bereichen Umweltschutz, Ressourceneffizienz, Klimaschutz, erneuerbare Energien, Anpassung an den Klimawandel, Biodiversität, nachhaltige und intelligente Mobilität, Katastrophenresistenz und Risikoprävention und -management (nachhaltige Bereiche) kann die Förderdauer um bis zu 6 Monate verlängert werden auf eine Gesamtförderdauer von bis zu 24 Monaten. Stellen Sie Ihren Antrag vor Abschluss des Beschäftigungsvertrags bitte bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB).
Rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU mit Sitz oder Betriebsstätte in Brandenburg.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Der/die Werkstudierende oder die Innovationsassistentin oder der Innovtionsassistent muss für Ihre Betriebsstätte innerhalb des Landes Brandenburg tätig sein. - Der Arbeitsvertrag muss mit Ihrem Unternehmen abgeschlossen werden. Die Dauer des Vertrages beträgt für Werkstudierende mindestens 6 Monate, für Innovationsassistentinnen oder -assistenten mindestens 12 Monate. - Mit der Förderung dürfen Sie kein anderes Personal ersetzen. Sie müssen einen neuen, zusätzlichen Arbeitsplatz schaffen. - In Ihrem Betrieb gilt für Werkstudierende eine wöchentliche Arbeitszeit zwischen 15 und 20 Stunden. - Innovationsassistentinnen oder -assistenten sollen organisatorisch im Bereich der Geschäftsführung der Betriebsstätte beziehungsweise bei der Leitung des Geschäftsbereiches, in dem die Einstellung erfolgen soll, angebunden sein. Die Stellenanforderung muss den Einsatz einer Innovationsassistenz rechtfertigen. - Generell darf die einzustellende Person vorher nicht im Unternehmen sozialversicherungspflichtig beschäftigt gewesen sein. Ausnahme: Die Übernahme von ehemaligen Werkstudierenden ist förderfähig. Sollte ein nahtloser Übergang in die Position als Innovationsassistent nicht möglich sein, ist nun ein reguläres Beschäftigungsverhältnis zur Überbrückung für bis zu 6 Monate erlaubt (förderunschädlich)
Rechtsgrundlage
Richtlinie des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Energie vom 22. November 2022, Erste Änderung vom 17.06.2024, Quelle: Amtsblatt für Brandenburg Nr. 30 vom 31.Juli 2024, S. 583
Ähnliche Förderprogramme
- Förderung im Rahmen des GRW-Sonderprogramms „Beschleunigung der Transformation in den ostdeutschen Raffineriestandorten und Häfen“Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
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- Ausbildung in der Altenpflege und AltenpflegehilfeMinisterium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz (MSGIV)
- Förderung von Wissenschaft und Forschung aus dem Europäischen Sozialfonds Plus (ESF plus)Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg
- Förderung von sozialpädagogischer Begleitung und fachlicher Anleitung in SozialbetriebenMinisterium für Wirtschaft, Arbeit und Energie und Klimaschutz (MWAEK)
- Grundversorgung nach dem Brandenburgischen Weiterbildungsgesetz (RL Grundversorgung RLGrv-WBG)Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg (MBJS)
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), © BMWK, Lizenz CC BY 4.0, Stand: 2026-11-02. Maßgeblich sind die Angaben des Fördergebers.