Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ – Förderung der wirtschaftsnahen kommunalen Infrastruktur – (GRW-I)
Wenn Sie in Brandenburg die Infrastruktur ausbauen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Eckdaten
- Fördergeber
- Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie und Klimaschutz (MWAEK)
- Ebene
- Land
- Fördergebiet
- Brandenburg
- Förderbereich
- Infrastruktur,Regionalförderung,Smart Cities & Regionen
- Förderberechtigte
- Kommune, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung
Kurzzusammenfassung
Das Land Brandenburg unterstützt Sie bei wirtschaftsnahen kommunalen Infrastrukturvorhaben. Die Mittel stammen aus der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“. Sie erhalten die Förderung vor allem für Vorhaben in sogenannten Regionalen Wachstumskernen. Das sind Städte und Städteverbünde mit besonderen wirtschaftlichen und/oder wissenschaftlichen Entwicklungspotenzialen. Außerdem werden andere in der Umsetzung der Regionalentwicklungsstrategie des Landes Brandenburg bedeutsame Orte sowie strukturbedeutsame Vorhaben, die nennenswerte, unmittelbare positive Auswirkungen auf die Entwicklung eines Clusters habe, gefördert. Sie bekommen die Förderung für folgende Maßnahmen:
- Erschließung und die Erweiterung von Industrie- und Gewerbegeländen, - Errichtung oder Ausbau zur Anbindung von Gewerbebetrieben an das überregionale Straßen- und Schienenverkehrsnetz, - Errichtung oder Ausbau von Wasserversorgungsleitungen und -verteilungsanlagen zur Anbindung von Gewerbebetrieben an das regionale und überregionale Versorgungsnetz, - Errichtung oder Ausbau von Abwasser-, Strom-, Gas-, Fernwärme- und anderen Energieleitungen und Verteilanlagen zur Anbindung von Gewerbebetrieben an das regionale beziehungsweise überregionale Versorgungsnetz, einschließlich der Erweiterung und Modernisierung bestehender Abwasserbehandlungsanlagen - Maßnahmen des Tourismus, - Errichtung oder Ausbau von Gewerbezentren (Forschungs-, Telematik-, Technologie-, Gründerzentren beziehungsweise -parks und Ähnliches einschließlich anteiliger Coworking Spaces), - Errichtung und Ausbau von Forschungsinfrastrukturen, - Planungs- und Beratungsleistungen zur Vorbereitung förderfähiger Infrastrukturmaßnahmen, - Erarbeitung von integrierten regionalen Entwicklungskonzepten, - Regionalmanagement vorrangig für regionale Wachstumskerne, - Regionalbudgetvorhaben vorrangig für regionale Wachstumskerne, - Kooperationsnetzwerke sowie - weitere Maßnahmen zur Steigerung der Standortattraktivität und der Wettbewerbsfähigkeit einschließlich regionaler Daseinsvorsorge. Sie bekommen die Förderung als Zuschuss. Die Höhe der Förderung setzt sich zusammen aus einer Basisförderung sowie gegebenenfalls einer Potenzialförderung. Die Basisförderung beträgt bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Potenzialförderung beträgt bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben und wird gewährt, wenn sich die geförderte Maßnahme in eine regionale Entwicklungsstrategie einfügt und
- im Rahmen einer interkommunalen Kooperation durchgeführt wird oder - einen Beitrag zur notwendigen Transformation zu einer klimaneutralen und insgesamt nachhaltigen Wirtschaft leistet oder - in besonderer Weise einen Beitrag zur Fachkräftesicherung leistet. Für große Vorhaben beträgt der Zuschussförderhöchstbetrag
- 100 Prozent des Förderhöchstsatzes für zuwendungsfähige Ausgaben bis zu EUR 15 Millionen, - 50 Prozent des Förderhöchstsatzes für den Anteil zuwendungsfähiger Ausgaben, der EUR 15 Millionen übersteigt. Sollten Sie innerhalb der Zweckbindungsfrist Gewinne oder Überschüsse aus der Maßnahme erwirtschaften, werden diese auf die Förderung angerechnet. Stellen Sie den Antrag auf die Förderung bitte vor Beginn der Maßnahme bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB). Sie können eine Entscheidung im jeweils laufenden Haushaltsjahr erwarten, wenn die erforderlichen Unterlagen vollständig bis zum 30.6 bei der ILB vorliegen. Beachten Sie bitte, dass Sie vor Antragstellung ein Beratungsgespräch mit der ILB führen müssen.
Rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Träger der Infrastrukturmaßnahme in Brandenburg. Dies können Gebietskörperschaften oder kommunale Zweckverbände sein, die der Kommunalaufsicht unterstehen.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Sie müssen die Voraussetzungen des Koordinierungsrahmens der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ in der jeweils gültigen Fassung einhalten. - Ihr Infrastrukturvorhaben muss - für die Entwicklung der gewerblichen Wirtschaft unabdingbar sein, - voraussichtlich neue Arbeitsplätze schaffen oder bestehende sichern, - ein Investitionsvolumen von mindestens EUR 50.000 haben.
- Ihr Vorhaben muss eines der 3 folgenden Hauptziele verfolgen: - Beschäftigung und Einkommen sichern und schaffen, Wachstum und Wohlstand erhöhen, - Standortnachteile ausgleichen, - Transformationsprozesse hin zu einer klimaneutralen und nachhaltigen Wirtschaft beschleunigen.
- Sie müssen mit einer mittelfristigen Finanzplanung nachweisen, dass Sie die Folgekosten der Investition tragen können. - Je nach Maßnahme müssen Sie weitere Voraussetzungen erfüllen.
Rechtsgrundlage
Richtlinie des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Energie vom 13. September 2023, Amtsblatt für Brandenburg Nr. 48 vom 6. Dezember 2023, S. 1147.
Ähnliche Förderprogramme
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Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), © BMWK, Lizenz CC BY 4.0, Stand: 2026-11-02. Maßgeblich sind die Angaben des Fördergebers.