Förderung von Forschung, Innovationen und Technologien (ProFIT Brandenburg)
Wenn Sie als Unternehmen oder Forschungseinrichtung Vorhaben der Forschung oder Entwicklung, des Markteintritts, im Bereich Innovation oder Durchführbarkeitsstudien planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzunge eine Förderung bekommen.
Eckdaten
- Fördergeber
- Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie und Klimaschutz (MWAEK)
- Ebene
- Land
- Fördergebiet
- Brandenburg
- Förderbereich
- Forschung & Innovation (themenoffen)
- Förderberechtigte
- Existenzgründer/in, Forschungseinrichtung, Hochschule, Unternehmen
- Unternehmensgröße
- Großes Unternehmen, Kleines Unternehmen, Kleinstunternehmen, Mittleres Unternehmen
Kurzzusammenfassung
Das Land Brandenburg fördert Einzel- und Verbundprojekte gewerblicher Unternehmen sowie Verbundprojekte zwischen Forschungseinrichtungen und Unternehmen, die auf eine verbesserte Wettbewerbsposition des beteiligten Unternehmens abzielen. Sie erhalten die Förderung für Projekte aus folgenden Bereichen:
- industrielle Forschung, - experimentelle Entwicklung, - Marktvorbereitung und Markteinführung, - Prozess- und Organisationsinnovationen sowie - Durchführbarkeitsstudien. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss und/oder zinsverbilligtes Darlehen. Bei Unternehmen, die die EU-Definition für KMU – kleinere und mittlere Unternehmen – nicht erfüllen, ist die Förderung normalerweise auf 2 Projekte begrenzt. Zudem ist die Höhe der Förderung bei Zuschüssen und Darlehen normalerweise auf insgesamt EUR 3 Millionen je Antrag begrenzt. Es gelten folgende Höchstfördersätze (einschließlich Bonus für kleine und mittlere Unternehmen und Verbundvorhaben):
- industrielle Forschung: bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, - experimentelle Entwicklung: bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, - Durchführbarkeitsstudien: bis zu 70 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, - Prozess- und Organisationsinnovationen: bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Reichen Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) ein. Bevor Sie Ihren Antrag stellen, müssen Sie eine fachliche Beratung durch die Wirtschaftsförderung Land Brandenburg GmbH (WFBB) wahrnehmen.
Rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind
- für Zuschüsse: rechtlich selbstständige, auf Gewinnerzielung ausgerichtete Unternehmen sowie Forschungseinrichtungen mit Sitz oder Betriebsstätte in Brandenburg, - für Darlehen: rechtlich selbstständige, auf Gewinnerzielung ausgerichtete Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Brandenburg.
Bei Unternehmen, die die KMU-Definition der EU nicht erfüllen, ist eine Förderung nur im Verbund mit KMU beziehungsweise Forschungseinrichtungen möglich. Forschungseinrichtungen werden nur im Rahmen eines Verbundes mit mindestens einem Unternehmen aus Brandenburg oder Berlin gefördert.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Sie müssen das geplante Vorhaben in Brandenburg durchführen. - Die geplanten Projektergebnisse müssen eine plausible Grundlage für die Steigerung der unternehmensbezogenen und/oder regionalen Wertschöpfung und Beschäftigung darstellen. - Eine Förderung erfolgt nur, wenn Sie das Projekt ohne diese Förderung nicht oder nur mit erheblichem Zeitverlust durchführen können. - Maßnahmen in der Phase der Marktvorbereitung und der Markteinführung werden als De-minimis-Beihilfe gewährt. - Fördermittel aus Programmen des Bundes, der Europäischen Union sowie landesspezifische Programme müssen Sie vorrangig in Anspruch nehmen. - Sie müssen die Gesamtfinanzierung des Vorhabens sichern.
Rechtsgrundlage
Richtlinie des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Energie vom 6. April 2023, Amtsblatt für Brandenburg Nr. 17 vom 3. Mai 2023, S. 420.
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Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), © BMWK, Lizenz CC BY 4.0, Stand: 2026-11-02. Maßgeblich sind die Angaben des Fördergebers.