Brandenburg-Kredit Wohnraum Modernisieren
Wenn Sie nachhaltige Bausanierungen an Mietwohnungen und Miethäusern in Brandenburg planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen mit einem zusätzlichen Tilgungszuschuss erhalten.
Eckdaten
- Fördergeber
- –
- Ebene
- Land
- Fördergebiet
- Brandenburg
- Förderbereich
- Wohnungsbau & -modernisierung
- Förderberechtigte
- Kommune, Öffentliche Einrichtung, Unternehmen, Verband/Vereinigung
- Unternehmensgröße
- Großes Unternehmen, Kleines Unternehmen, Kleinstunternehmen, Mittleres Unternehmen
Kurzzusammenfassung
Die Investitionsbank des Landes Brandenburg fördert die langfristige Finanzierung von Baumaßnahmen, mit denen Mietwohnungen und Miethäuser in Brandenburg nachhaltig saniert werden. Sie erhalten die Förderung in Form eines Darlehens mit Tilgungszuschuss. Dieser Zuschuss beträgt 5 Prozent des Zusagebetrages nach Ablauf der ersten Zinsbindung. Sie können diesen Kredit mit anderen Förderungen und Brandenburg-Krediten kombinieren. Reichen Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn des zu fördernden Vorhabens bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg ein.
Rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind
- kommunale Wohnungsunternehmen, - Wohnungsgenossenschaften und - private Investorinnen und Investoren.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Sie führen eine Maßnahme zur Modernisierung im Wohnungsbestand durch.
Sie erhalten keine Förderung für
- die Sanierung von Wohn-, Alten- und Pflegeheimen Ferien- und Wochenendhäusern sowie - Umschuldungen und Nachfinanzierungen bereits abgeschlossener Vorhaben.
Rechtsgrundlage
Kurzinformation der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB), Stand Oktober 2016.
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Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), © BMWK, Lizenz CC BY 4.0, Stand: 2026-11-03. Maßgeblich sind die Angaben des Fördergebers.