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Brandenburg-Kredit Mietwohnungsneubau

Wenn Sie den Neubau von Mietwohnungen, vor allem in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt, planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen mit Tilgungszuschuss erhalten.

Eckdaten

Fördergeber
–
Ebene
Land
Fördergebiet
Brandenburg
Förderberechtigte
Kommune, Öffentliche Einrichtung, Unternehmen, Verband/Vereinigung
Unternehmensgröße
Großes Unternehmen, Kleines Unternehmen, Kleinstunternehmen, Mittleres Unternehmen

Kurzzusammenfassung

Die Investitionsbank des Landes Brandenburg fördert Ihre Neubauprojekte für Mietwohnungen durch ein Darlehen mit Tilgungszuschuss. Sie erhalten die Förderung als Darlehen mit Tilgungszuschuss. Die Höhe des Tilgungszuschusses beträgt 5,0 Prozent des Zusagebetrages nach Ablauf der Zinsbindung. Für die Errichtung eines Effizienzhaus-Standards 55 der KfW oder besser erhalten Sie einen Tilgungszuschuss von 7,5 Prozent. Reichen Sie Ihren Antrag vor Beginn des Vorhabens bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) ein.

Rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind

- kommunale Wohnungsunternehmen, - Wohnungsgenossenschaften und - private Investoren der Wohnungswirtschaft.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

- Sie müssen das gewährte Darlehen bankenüblich besichern. Der Darlehensverlauf muss störungsfrei verlaufen. - Sie können eine Förderung aus diesem Programm mit anderen Förderungen und Brandenburg-Krediten kombinieren.

Rechtsgrundlage

Kurzinformation der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB), Stand Februar 2022.

Fristen

Reichen Sie Ihren Antrag für den erhöhten Tilgungszuschuss bis zum 31.12.2022 ein.

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Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), © BMWK, Lizenz CC BY 4.0, Stand: 2026-11-03. Maßgeblich sind die Angaben des Fördergebers.