Brandenburg-Kredit Energieeffizienter Wohnungsbau
Wenn Sie in Brandenburg komplexe Wohnungsbauvorhaben zur Steigerung der Energieeffizienz umsetzen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen zu vergünstigten Konditionen erhalten.
Eckdaten
- Fördergeber
- –
- Ebene
- Land
- Fördergebiet
- Brandenburg
- Förderberechtigte
- Kommune, Öffentliche Einrichtung, Unternehmen, Verband/Vereinigung
- Unternehmensgröße
- Großes Unternehmen, Kleines Unternehmen, Kleinstunternehmen, Mittleres Unternehmen
Kurzzusammenfassung
Die Investitionsbank des Landes Brandenburg unterstützt Sie mit dem Brandenburg-Kredit „Energieeffizienter Wohnungsbau“ bei der langfristigen Finanzierung von komplexen energieeffizienten Projekten der Wohnungswirtschaft im Rahmen der Umnutzung sowie der Sanierung von Mietwohnraum zur Erreichung von Effizienzhausstandards. Der Brandenburg-Kredit „Energieeffizienter Wohnungsbau“ ist eine Ergänzung zur Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Sie erhalten die Förderung als zusätzlichen Tilgungszuschuss zum Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau. Die Höhe dieses Tilgungszuschusses beträgt 5,00 Prozent des Darlehensbetrags, der sich aus dem Zusagebetrag abzüglich des KfW-Tilgungszuschusses ergibt. Das KfW-Darlehen kann pro Wohneinheit bis zu EUR 150.000 bei Sanierungsvorhaben und bis zu EUR 120.000 für Neubauvorhaben betragen. Reichen Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) ein.
Rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind
- kommunale Wohnungsunternehmen, - Wohnungsgenossenschaften und - private Investoren der Wohnungswirtschaft.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Bei Ihrem Vorhaben muss es sich um eine besonders energieeffiziente Maßnahme zur Sanierung oder Umnutzung von Mietwohnraum zur Erreichung eines Effizienzhausstandards gemäß den Vorgaben der Kreditanstalt für Wiederaufbau handeln. Bitte beachten Sie, dass dazu die jeweils bestehenden Förderbedingungen der Kreditanstalt für Wiederaufbau zu erfüllen sind.
Eine Förderung ist ausgeschlossen für
- Wohn-, Alten- und Pflegeheime, - Ferien- und Wochenendhäuser sowie - Umschuldungen und Nachfinanzierungen bereits abgeschlossener Vorhaben.
Rechtsgrundlage
Kurzinformation der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB), Stand August 2022.
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Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), © BMWK, Lizenz CC BY 4.0, Stand: 2026-11-02. Maßgeblich sind die Angaben des Fördergebers.