Zum Inhalt
Menü
Landaktuell gelistetZuschuss

Sozialer Zusammenhalt

Wenn Sie Maßnahmen zur integrierten Quartiersentwicklung in Berlin planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Eckdaten

Fördergeber
–
Ebene
Land
Fördergebiet
Berlin
Förderberechtigte
Öffentliche Einrichtung, Unternehmen, Verband/Vereinigung
Unternehmensgröße
Großes Unternehmen, Kleines Unternehmen, Kleinstunternehmen, Mittleres Unternehmen

Kurzzusammenfassung

Das Land Berlin fördert bauliche und soziointegrative Maßnahmen zur integrierten Quartiersentwicklung durch 3 Quartierfonds:

- Baufonds, - Projektfonds und - Aktionsfonds. Sie erhalten die Förderung in den Handlungsfeldern

- Integration und Nachbarschaft, - Bildung, - Öffentlicher Raum, - Gesundheit und Bewegung sowie - Beteiligung, Vernetzung und Kooperation mit Partnern. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe der Förderung beträgt für Bezirke bis zu 100 Prozent. Bei privaten Antragstellern beträgt der Eigenanteil mindestens 10 Prozent. Richten Sie Ihren Förderantrag an das zuständige Bezirksamt.

Rechtsgrundlage

Richtlinie der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen vom 11. Dezember 2020, Amtsblatt für Berlin Nr. 12 vom 26. März 2021, S. 828.

Fristen

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen sowie Behörden.

Als Einzelperson können Sie keine Anträge im Projekt- oder Baufonds stellen.

Ihre Maßnahmen müssen mit dem Integrierten Handlungs- und Entwicklungskonzept – IHEK (Konzept gemäß § 171e Absatz 4 des Baugesetzbuches) im Einklang stehen.

Bei baulichen Maßnahmen müssen Sie die Verfügungsberechtigung über die betroffenen Grundstücken vorlegen.

Sie dürfen die Maßnahmen erst nach der Bewilligung beginnen.

Sie müssen Ihren Projekt-Beschäftigten zumindest den gesetzlichen Mindestlohn zahlen.

Die Zweckbindungsfrist beträgt 5 Jahre, bei Baumaßnahmen mindestens 10 Jahre.

Ähnliche Förderprogramme

Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), © BMWK, Lizenz CC BY 4.0, Stand: 2026-11-03. Maßgeblich sind die Angaben des Fördergebers.