Programm für Internationalisierung – Förderung von Gemeinschaftsprojekten
Wenn Sie Gemeinschaftsprojekte zur Internationalisierung von Berliner Unternehmen entwickeln, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Eckdaten
- Fördergeber
- –
- Ebene
- Land
- Fördergebiet
- Berlin
- Förderbereich
- Außenwirtschaft,Messen & Ausstellungen
- Förderberechtigte
- Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung
Kurzzusammenfassung
Das Land Berlin fördert mit Unterstützung des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) Gemeinschaftsprojekte zur Internationalisierung von Berliner Unternehmen sowie zur Akquisition von ausländischen Unternehmen als Investoren im Land Berlin. Sie erhalten die Förderung für
- Gemeinschaftsprojekte und Brancheninformationsstände auf Messen und Ausstellungen mit überregionaler Bedeutung im In- und Ausland, - Standortpräsentationen, Kontakt- und Kooperationsbörsen, Konferenzen, Workshops und Informationsveranstaltungen im In- und Ausland sowie - Unternehmensdelegationsreisen. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 100 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben, maximal aber EUR 150.000 je Einzelmaßnahme. Richten Sie Ihren Antrag bitte online über das Kundenportal an die Investitionsbank Berlin (IBB), Kundenzentrum Wirtschaft. Ihren Antrag zur Förderung von Gemeinschaftsprojekten und Brancheninformationsständen auf Messen und Ausstellungen, die im Landesmesseplan enthalten sind, reichen Sie spätestens 12 Wochen nach Bekanntmachung des Landesmesseplans und Ihren Antrag für andere Maßnahmen bitte spätestens 6 Wochen vor Beginn ein.
Rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind wirtschaftsnahe Institutionen mit Sitz im Land Berlin. Hierzu zählen insbesondere Kammern, Verbände und Branchennetzwerke.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Ihre Beteiligung an Gemeinschafts- und Infoständen soll sich vorrangig auf die im Landesmesseplan Berlin festgelegten Messen und Ausstellungen mit überregionaler Bedeutung im In- und Ausland beziehen. - Sie müssen ein aussagefähiges Gesamtkonzept zur Maßnahme einschließlich einer ausführlichen Darstellung der Einzelmaßnahmen und deren Zielsetzung vorlegen. - An der Maßnahme sollen normalerweise nicht weniger als 5 kleine und mittlere Unternehmen oder Wissenschafts- oder Forschungseinrichtungen teilnehmen. - Messegesellschaften werden nicht gefördert.
Rechtsgrundlage
Richtlinie der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe vom 31. Mai 2022, Amtsblatt für Berlin Nr. 32 vom 12. August 2022, S. 2139.
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Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), © BMWK, Lizenz CC BY 4.0, Stand: 2026-11-02. Maßgeblich sind die Angaben des Fördergebers.