Programm für Internationalisierung – Förderung der Netzwerkbildung
Wenn Sie Vernetzungsprojekte mit Akteuren der Wirtschaft und Wissenschaft inner- und außerhalb Berlins durchführen und Unternehmen bei der Überwindung von Internationalisierungsbarrieren unterstützen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Eckdaten
- Fördergeber
- Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe
- Ebene
- Land
- Fördergebiet
- Berlin
- Förderbereich
- Außenwirtschaft,Unternehmensfinanzierung
- Förderberechtigte
- Verband/Vereinigung
Kurzzusammenfassung
Das Land Berlin fördert grenzübergreifende Wirtschafts- und Wissenschaftskooperationen und die Integration regionaler Wertschöpfungsketten in internationale Produktions- und Forschungsprozesse. Sie erhalten die Förderung normalerweise als Zuschuss. Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 80 Prozent der förderfähigen Ausgaben über einen Zeitraum von 1 bis 3 Jahren. Die Gesamtausgaben müssen mindestens EUR 250.000 betragen. Vor der Antragstellung müssen Sie ein Projektgespräch mit der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe führen. Stellen Sie den Projektantrag mindestens 6 Wochen vor Vorhabensbeginn über das Kundenportal der IBB.
Rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind mit eigener Rechtspersönlichkeit ausgestattete wirtschaftsnahe Institutionen und international ausgerichtete Netzwerke mit wirtschaftlicher Zielsetzung mit Sitz oder Betriebsstätte im Land Berlin.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Ihr Vorhaben muss im besonderen gesamtwirtschaftlichen Interesse des Landes Berlin liegen.
Rechtsgrundlage
Richtlinie der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe vom 31. Mai 2022, Amtsblatt für Berlin Nr. 29 vom 22. Juli 2022, S. 1909.
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Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), © BMWK, Lizenz CC BY 4.0, Stand: 2026-11-02. Maßgeblich sind die Angaben des Fördergebers.