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Landaktuell gelistetZuschuss

Programm für Internationalisierung – Förderung von KMU-Projekten (PfI-KMU)

Wenn Sie Maßnahmen planen, um ausländische Märkte zu erschließen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Eckdaten

Fördergeber
Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe
Ebene
Land
Fördergebiet
Berlin
Förderberechtigte
Unternehmen
Unternehmensgröße
Kleines Unternehmen, Kleinstunternehmen, Mittleres Unternehmen

Kurzzusammenfassung

Das Land Berlin fördert auch mit Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) nichtinvestive Unternehmensaktivitäten zur Erschließung ausländischer Märkte. Sie erhalten die Förderung für

- Internationalisierungsmaßnahmen, die sich von der laufenden normalen Geschäftstätigkeit deutlich abheben, - Ihre Teilnahme an Messen, Ausstellungen, Kongressen, Börsen, Modeschauen und Showrooms im In- und Ausland mit überwiegend internationaler und fachspezifischer Ausrichtung, wenn diese nicht überwiegend einem Direktverkauf dienen. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben, maximal jedoch EUR 12.000 je Einzelmaßnahme. Die Mindesthöhe der förderfähigen Gesamtausgaben muss bei EUR 6.000 liegen. Innerhalb eines Kalenderjahres können Sie eine Förderung für maximal 3 Teilnahmen an Maßnahmen erhalten. Stellen Sie Ihren Antrag bitte spätestens 6 Wochen vor dem geplanten Beginn online über das Kundenportal bei der Investitionsbank Berlin (IBB).

Rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß KMU-Definition der EU

- des produzierenden Gewerbes, - des produktionsnahen Dienstleistungsgewerbes sowie - aus den definierten Clustern

mit Sitz oder Betriebsstätte in Berlin.

Nicht gefördert werden Freiberuflerinnen und Freiberufler, Einzel- und Großhandelsunternehmen sowie Beratungsunternehmen.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

- Ihre Vorhaben müssen Umsatz-, Ertrags- und Arbeitsplatzeffekte im Land Berlin erwarten lassen. - Aus der Vermarktung der Produkte oder Dienstleistungen müssen Sie bereits Umsätze erzielen. - Ihre Internationalisierungsmaßnahmen müssen in unmittelbarem Zusammenhang mit der Markteinführung von innovativen Produkten stehen. Die Produkte müssen Sie durch eigene Forschungs- und Entwicklungsleistungen bis zur Marktreife entwickeln. - Wenn Ihr Vorhaben auch mit Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) gefördert wird, müssen Sie zusätzlich die Fördervoraussetzungen der GRW entsprechend den Regelungen des jeweils gültigen Koordinierungsrahmens erfüllen.

Rechtsgrundlage

Richtlinie der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe vom 9. April 2024, Amtsblatt für Berlin Nr. 18 vom 3. Mai 2024, S. 1091.

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Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), © BMWK, Lizenz CC BY 4.0, Stand: 2026-11-02. Maßgeblich sind die Angaben des Fördergebers.