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Netzwerktätigkeiten zwischen Hochschulen und Unternehmen (ESF+ 2021–2027)

Wenn Sie mit Ihrem Vorhaben den Wissenstransfer von Hochschulen an vorwiegend kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und die Vernetzung zwischen Hochschulen und den Unternehmen unterstützen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

Eckdaten

Fördergeber
Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst
Ebene
Land
Fördergebiet
Bayern
Förderberechtigte
Hochschule

Kurzzusammenfassung

Der Freistaat Bayern fördert mit Unterstützung des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) Projekte zum Wissenstransfer von Hochschulen an vorwiegend kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und die Vernetzung zwischen Hochschulen und den Unternehmen. Sie bekommen die Förderung für gezielte Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen für Unternehmen und deren Beschäftigte innerhalb von Netzwerken und Partnerschaften zwischen Hochschulen und Unternehmen. Durch den Wissenstransfer werden die Innovationspotenziale der Hochschulen für kleine und mittlere Unternehmen und deren Beschäftigte zugänglich gemacht. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss für eine Dauer von normalerweise 3 Jahren. Die Höhe des ESF+-Zuschusses beträgt bis zu 40 Prozent Ihrer förderfähigen Kosten. Sie bekommen keine Förderung, wenn die förderfähigen Gesamtkosten Ihres Projekts unter EUR 200.000 liegen. Als Antragstellende müssen Sie einen Eigenanteil in Höhe von 10 Prozent der zuschussfähigen Ausgaben erbringen. Ihren Antrag reichen Sie bitte ausschließlich elektronisch über das Onlineportal ESF Bavaria 2021 ein. Das Bayerische Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst ist für die Auswahl der Projekte zuständig. Sie können jederzeit Voranfragen zu Projektmöglichkeiten stellen.

Rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind die staatlichen Hochschulen in Bayern sowie die folgenden kirchlichen Hochschulen:

- Augustana – Theologische Hochschule der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern, Neuendettelsau - Evangelische Hochschule Nürnberg - Hochschule für evangelische Kirchenmusik der Evang.-Luth. Kirche in Bayern, Bayreuth - Hochschule für katholische Kirchenmusik und Musikpädagogik Regensburg - Hochschule für Philosophie München - Katholische Stiftungshochschule München - Katholische Universität Eichstätt-Ingolstadt

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

- Das Netzwerk besteht aus mindestens einer Hochschule und 10 eigenständigen Unternehmen. Von den Kooperationsunternehmen müssen mindestens 75 Prozent kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sein. - Projektträger des Netzwerkes sind Sie als Hochschule. Sie binden die Unternehmen über eine Kooperationsvereinbarung in das Netzwerk ein. - Sie richten den Wissenstransfer ausschließlich auf die Qualifizierung von Unternehmen und deren Beschäftigten aus und legen dabei den Fokus auf folgende Schwerpunkte der bayerischen Innovationsstrategie: - Mobilität, - Life Sciences, - Energie, - Materialien und Werkstoffe, - Digitalisierung.

- Sie führen das Projekt innerhalb Bayerns durch. Die Projektteilnehmenden müssen ihren Wohnsitz und/oder ihre Arbeitsstätte in Bayern haben. - Sie stellen sicher, dass in jedem Projektjahr mindestens 5 Wissenstransferveranstaltungen mit mindestens 5 Teilnehmenden aus mindestens 5 Unternehmen stattfinden.

Maßnahmen mit Steuer-, Rechts- und Unternehmensberatungen sind von der Förderung ausgeschlossen.

Rechtsgrundlage

Förderhinweise des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst vom 11. Oktober 2022 in der Fassung vom 7. März 2023; Allgemeine Projektauswahlkriterien des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales vom 13. Mai 2022; Informationen des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales, Stand Mai 2023.

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Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), © BMWK, Lizenz CC BY 4.0, Stand: 2026-11-02. Maßgeblich sind die Angaben des Fördergebers.