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Bayerisches Technologieförderungs-Programm plus (BayTP+)

Wenn Sie als mittelständisches Unternehmen in Forschung, Entwicklung und Innovation im Bereich der allgemeinen Technologien investieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss oder ein Darlehen erhalten.

Eckdaten

Fördergeber
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
Ebene
Land
Fördergebiet
Bayern
Förderberechtigte
Unternehmen
Unternehmensgröße
Großes Unternehmen, Kleines Unternehmen, Kleinstunternehmen, Mittleres Unternehmen

Kurzzusammenfassung

Der Freistaat Bayern unterstützt Sie als mittelständisches Unternehmen bei der Finanzierung von Investitionen in Forschung, Entwicklung und Innovation im Bereich der allgemeinen Technologien. Sie erhalten die Förderung für folgende Vorhaben:

- Entwicklung technologisch neuer oder deutlich verbesserter Produkte, Produktionsverfahren und wissensbasierter Dienstleistungen (in begründeten Ausnahmefällen auch technische Durchführbarkeitsstudien, um Entwicklungsvorhaben vorzubereiten), - Technologievorhaben, die von außergewöhnlicher strategischer Bedeutung für den Forschungs- und Technologiestandort Bayern sind, - Anwendung neuer Technologien im Unternehmen. Sie erhalten die Förderung

- bei Entwicklungsvorhaben und standortrelevanten Technologievorhaben als Zuschuss und - bei Anwendungsvorhaben als Darlehen. Die Höhe des Zuschusses hängt von der Art Ihres Vorhabens und der Größe Ihres Unternehmens ab. Sie beträgt

- bei Entwicklungsvorhaben bis zu 25 Prozent und - bei standortrelevanten Technologievorhaben bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten. Die Förderung erhöht sich um 10 Prozent bei mittleren und um 20 Prozent bei kleinen Unternehmen. Für standortrelevante Technologievorhaben können Sie die Förderung nur erhalten, wenn die zuwendungsfähigen Ausgaben mindestens EUR 1 Million betragen. Die Höhe des Darlehens beträgt bei Anwendungsvorhaben bis zu 100 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Die Beihilfeintensität beträgt bis zu 10 Prozent bei mittleren und 20 Prozent bei kleinen Unternehmen. Für Entwicklungsvorhaben und standortrelevante Technologievorhaben reichen Sie die Projektskizzen und den Antrag bitte vor Beginn der Maßnahme über das elektronische Antragsverfahren (ELAN-FIPS) beim Projektträger Bayern Innovativ – Bayerische Gesellschaft für Innovation und Wissenstransfer mbH ein. Eine frühzeitige Kontaktaufnahme mit dem Projektträger wird empfohlen. Bei Anwendungsvorhaben stellen Sie den Antrag bitte bei Ihrer Hausbank, die ihn an die LfA Förderbank Bayern weiterleitet.

Rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind bei

- Entwicklungsvorhaben mittelständische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit weniger als 400 Beschäftigten (im Unternehmensverbund), - standortrelevanten Technologievorhaben Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, - Anwendungsvorhaben ausschließlich kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß KMU-Definition der EU

mit Sitz, Niederlassung oder Betriebsstätte in Bayern.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

- Ihr Vorhaben muss - sich der experimentellen Forschung zuordnen lassen, - sich durch einen Innovationsgehalt auszeichnen, der über den Stand von Technik und Wissenschaft hinausgeht, - mit einem erheblichen technischen und wirtschaftlichen Risiko verbunden, aber technisch machbar sein und - mittelfristig wirtschaftlichen Erfolg versprechen.

- Sie müssen - das Vorhaben selbst und in seinen wesentlichen Teilen in Bayern durchführen, - über das notwendige technologische und betriebswirtschaftliche Potenzial verfügen. - Technologievorhaben müssen eine außergewöhnliche Bedeutung für den Wirtschaftsstandort Bayern haben. Das betrifft folgende Bereiche: - Beschäftigungseffekte, - volkswirtschaftlicher Nutzen, - anschließende wirtschaftliche Verwertung, - technologische Ambition.

- Für Projekte, die Sie im Auftrag und auf Rechnung Dritter durchführen, können Sie die Förderung nicht erhalten.

Rechtsgrundlage

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie vom 15. Mai 2019; zuletzt geändert durch Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie vom 7. Mai 2024, Bayerisches Ministerialblatt Nr. 240 vom 29. Mai 2024.

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Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), © BMWK, Lizenz CC BY 4.0, Stand: 2026-11-02. Maßgeblich sind die Angaben des Fördergebers.