Bayerisches Förderprogramm „Technologieorientierte Unternehmensgründungen“ (BayTOU)
Wenn Sie ein kleines oder mittleres Unternehmen in einem zukunftsträchtigen Technologiebereich gründen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Eckdaten
- Fördergeber
- Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
- Ebene
- Land
- Fördergebiet
- Bayern
- Förderberechtigte
- Existenzgründer/in, Unternehmen
- Unternehmensgröße
- Kleinstunternehmen
Kurzzusammenfassung
Der Freistaat Bayern unterstützt Sie bei Entwicklungsvorhaben, die mit der Gründung von technologieorientierten Unternehmen zusammenhängen und darauf abzielen, die technologische Basis von neu gegründeten, kleinen Unternehmen aufzubauen oder zu verstärken. Sie erhalten den Zuschuss aus dem Bayerischen Förderprogramm „Technologieorientierte Unternehmensgründungen“ (BayTOU) auch dann, wenn Sie noch kein beurteilungsreifes, tragfähiges technologisches Konzept für die Unternehmensgründung vorlegen können. In diesem Fall bekommen Sie die Förderung für Konzeptvorhaben in der experimentellen Entwicklung (Vorentwicklung). Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Sie erhalten
- bei Entwicklungsvorhaben bis zu 45 Prozent der förderfähigen Kosten, bei Softwareunternehmen maximal EUR 150.000, - bei Konzeptvorhaben bis zu 35 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten, maximal EUR 26.000, in Ausnahmefällen maximal EUR 52.000. Die Bagatellgrenze liegt bei EUR 15.000. Richten Sie Ihre Projektskizze und Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens auf elektronischem Weg an den beauftragten Projektträger Bayern Innovativ – Bayerische Gesellschaft für Innovation und Wissenstransfer mbH.
Rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind
- Personen, die ein technologieorientiertes gewerbliches Unternehmen gründen wollen und über das notwendige technische Fachwissen verfügen, und - technologieorientierte kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft gemäß EU-Definition, die seit weniger als 6 Jahren existieren und weniger als 10 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigen.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Ihr Vorhaben muss - mit einem erheblichen technischen und wirtschaftlichen Risiko verbunden sein, - technisch machbar erscheinen, - Prototypen neuer Produkte, Verfahren oder technischer Dienstleistungen hervorbringen, die deutliche Wettbewerbsvorteile und Marktchancen erwarten lassen, - der experimentellen Entwicklung zuzuordnen sein, - in wesentlichen Teilen im Freistaat Bayern durchgeführt werden.
- Sie müssen - über das notwendige technologische und betriebswirtschaftliche Potenzial für das Vorhaben verfügen, - im angemessenen Umfang Eigen- und Fremdmittel einsetzen, die nicht durch andere öffentliche Finanzierungen ersetzt oder verbilligt werden.
Rechtsgrundlage
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie vom 5. Juli 2019, Bayerisches Ministerialblatt Nr. 259 vom 17. Juli 2019; zuletzt geändert durch Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie vom 6. Dezember 2023, Bayerisches Ministerialblatt Nr. 637 vom 20. Dezember 2023.
Ähnliche Förderprogramme
- Ausfallbürgschaft der Bürgschaftsbank Bayern – BBB ExpressBürgschaftsbank Bayern GmbH
- Ausfallbürgschaften der Bürgschaftsbank Bayern - Sonderprogramm BBB fitLand
- Ausfallbürgschaft der Bürgschaftsbank Bayern – klassischBürgschaftsbank Bayern GmbH
- Bayerisches Technologieförderungs-Programm plus (BayTP+)Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
- Beteiligungskapital für ExistenzgründerLand
- Beteiligungskapital der Bayern Kapital – Wachstumsfonds Bayern 2Land
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), © BMWK, Lizenz CC BY 4.0, Stand: 2026-11-02. Maßgeblich sind die Angaben des Fördergebers.