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Landaktuell gelistetZuschuss

Erschließung neuer Technologien im Bereich der Handwerkswirtschaft (Handwerk Innovativ)

Wenn Sie als Handwerksorganisation und Forschungseinrichtung zusammen innovative Forschungs- und Entwicklungsvorhaben planen, um Handwerksbetriebe an neue Produkte, neue Produktionsverfahren, neue Formen der Kooperation und an die Erschließung neuer Märkte heranzuführen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Eckdaten

Fördergeber
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
Ebene
Land
Fördergebiet
Bayern
Förderberechtigte
Forschungseinrichtung, Verband/Vereinigung

Kurzzusammenfassung

Der Freistaat Bayern unterstützt Sie als Handwerksorganisation und Forschungseinrichtung bei der Erschließung neuer Technologien für die Handwerkswirtschaft durch innovative Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, die Sie im Rahmen von Pilotprojekten zur Praxisreife bringen. Gefördert werden Verbundvorhaben von Handwerksorganisationen und Forschungseinrichtungen im Bereich der angewandten Forschung zu folgenden Themenbereichen und Fragestellungen:

- digitale Automatisierung und Fertigung im Handwerk sowie digitale Vernetzung von Verfahren und Dienstleistungen von Handwerksbetrieben mit Endabnehmern einschließlich Entwicklung neuer, digital gestützter Dienstleistungen und die Übertragung von Industrie-4.0-Technologien ins Handwerk, beziehungsweise Anschluss von handwerklichen Zulieferbetrieben an entsprechende Verfahren der Industrie; - Integration neuer Technologien sowie neuer Produktionsprozesse und -verfahren in den handwerklichen Leistungserstellungsprozess einschließlich der Anwendung neuer Materialien und der Entwicklung neuer Dienstleistungen sowie Möglichkeiten der Kooperation, der Arbeitsteilung und der Wissensvermittlung; - Querschnittsthemen wie Sicherheit, Zuverlässigkeit, Robustheit, Schnittstellen unterschiedlicher Technologien, Verfahren zur Qualitätssicherung, Funktions- und Einsatztests elektronischer Systeme, einschließlich der Konzeption, Planung und Dokumentation neuer Produkte, Verfahren und Dienstleistungen. Sie bekommen die Förderung als Zuschuss. Als hochschulgebundene Forschungseinrichtung erhalten Sie Mittelzuweisungen. Die Höhe des Zuschusses beträgt höchstens 80 Prozent, bei hochschulgebundenen Forschungseinrichtungen 100 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Die zuwendungsfähigen Gesamtausgaben Ihres Vorhabens müssen mindestens EUR 50.000 betragen (Bagatellgrenze). Die Handwerksorganisationen koordinieren die Förderanträge eines Projekts und reichen diese gebündelt an die zuständige Regierung weiter.

Rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind

- Handwerksorganisationen mit Sitz, Betriebsstätte oder Niederlassung in Bayern sowie - hochschulgebundene und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen.

Mindestens eine Handwerksorganisation und mindestens eine Forschungseinrichtung müssen den Antrag gemeinsam stellen.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

- Sie bekommen die Förderung ausschließlich für nichtwirtschaftliche Tätigkeiten. - Ihr Verbundvorhaben muss innovativ sein. Die neuen Technologien, Produkte und Dienstleistungen sowie Verfahren (einschließlich Formen der organisatorischen Zusammenarbeit im Bereich des Handwerks) dürfen also noch nicht im Handwerk eingeführt sein. Der innovative Charakter Ihrer Maßnahme wird auf Grundlage des Oslo Manual der Organisation for Economic Co-operation and Development (OECD) bewertet. - Ihr Vorhaben zielt auf den Erhalt oder die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der fachlich betroffenen Bereiche der Handwerkswirtschaft ab. - Sie geben bei einem fachlich ausgewiesenen Forschungsinstitut, beispielsweise einem Mitgliedsinstitut des Deutschen Handwerksinstituts, eine gutachterliche Stellungnahme zur Zweckmäßigkeit Ihres Vorhabens auf Ihre Kosten in Auftrag. - Sie müssen Ihre Zusammenarbeit in einer Kooperationsvereinbarung regeln, die nach Bewilligung der Förderung geschlossen wird. - Forschungseinrichtungen müssen zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits einschlägige fachliche Erfahrungen haben.

Rechtsgrundlage

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie vom 18. Dezember 2019, Bayerisches Ministerialblatt Nr. 11 vom 15. Januar 2020; geändert durch Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie vom 29. November 2022, Bayerisches Ministerialblatt Nr. 702 vom 14. Dezember 2022.

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Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), © BMWK, Lizenz CC BY 4.0, Stand: 2026-11-02. Maßgeblich sind die Angaben des Fördergebers.