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Ausfallbürgschaft der Bürgschaftsbank Bayern – klassisch

Wenn Sie als Unternehmen oder freiberuflich Tätige nicht über ausreichende finanzielle Sicherheiten für Ihren Kredit verfügen, kann die Bürgschaftsbank Bayern eine Bürgschaft übernehmen.

Eckdaten

Fördergeber
Bürgschaftsbank Bayern GmbH
Ebene
Land
Fördergebiet
Bayern
Förderberechtigte
Existenzgründer/in, Unternehmen
Unternehmensgröße
Kleines Unternehmen, Kleinstunternehmen, Mittleres Unternehmen

Kurzzusammenfassung

Die Bürgschaftsbank Bayern entlastet Sie als kleines oder mittleres Unternehmen der Branchen Handel, Handwerk, Hotel- und Gaststättengewerbe sowie Gartenbau in Form einer Bürgschaft von Ihrem Kreditrisiko. Die Bürgschaft bekommen Sie zur Finanzierung folgender Vorhaben:

- Investitionen zur Rationalisierung, Modernisierung, Erweiterung und Umstellung bestehender Betriebe, - Errichtung neuer und Übernahme bestehender Betriebe, Erwerb von Gesellschaftsanteilen, - Deckung des Betriebsmittelbedarfs, - Konsolidierungsmaßnahmen, - Kontokorrent- und Avalkredite. Die Höhe der Bürgschaft liegt zwischen 50 % und bis zu 80 % des Kreditbetrags jedoch höchstens 2 Millionen EUR (2.000.000 EUR).

Rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen der Branchen Handel, Handwerk, Hotel- und Gaststättengewerbe sowie Gartenbau mit Sitz oder einer Betriebsstätte in Bayern.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

- Sie müssen den Kredit zur Finanzierung eines wirtschaftlich sinnvollen und vertretbaren Vorhabens verwenden. - Sie müssen den Kredit so weit wie möglich absichern. - Einen bereits ausgereichten Kredit können Sie nicht nachträglich verbürgen lassen. - Die Bürgschaftsbank Bayern verbürgt nicht Sanierungs- und Akzeptkredite sowie Kredite an Vergnügungsbetriebe.

Rechtsgrundlage

Allgemeine Bürgschaftsbestimmungen Kredit (ABB-Kredit) der Bürgschaftsbank Bayern vom 1. Oktober 2023.

Verfahrensablauf

Die Bürgschaft beantragen Sie zusammen mit Ihrer Hausbank oder einem anderen Kreditinstitut Ihrer Wahl. Der Antrag wird von dort an die Bürgschaftsbank Bayern weitergeleitet.

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Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), © BMWK, Lizenz CC BY 4.0, Stand: 2026-11-02. Maßgeblich sind die Angaben des Fördergebers.