Beratung zur Betrieblichen Standortbestimmung (VwV Betriebs-Check)
Wenn Sie als landwirtschaftliches Unternehmen eine Beratung durch externe Fachleute in Anspruch nehmen möchten, um die wirtschaftliche und ökologische Leistungsfähigkeit, die Tiergerechtheit, die Klimafreundlichkeit und -resistenz Ihres Betriebs nachhaltig zu verbessern, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Eckdaten
- Fördergeber
- Ministerium für Ländlichen Raum, Landwirtschaft und Heimat
- Ebene
- Land
- Fördergebiet
- Baden-Württemberg
- Förderbereich
- Beratung,Landwirtschaft & Ländliche Entwicklung
- Förderberechtigte
- Unternehmen
- Unternehmensgröße
- Kleines Unternehmen, Kleinstunternehmen, Mittleres Unternehmen
Kurzzusammenfassung
Das Land Baden-Württemberg fördert Sie als landwirtschaftliches Unternehmen mit Betriebs-Checks durch externe Beratungskräfte bei grundsätzlichen Entscheidungen über die betriebliche Ausrichtung und die nachhaltige Entwicklung Ihres Unternehmens. Sie erhalten die Förderung als definierte Beratungsleistung. Die Höhe des Zuschusses beträgt maximal EUR 1.500 je Betriebs-Check. Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der Beratungsleistung an die Landesanstalt für Landwirtschaft, Ernährung und ländlichen Raum (LEL).
Rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der Primärproduktion gemäß KMU-Definition der EU mit Sitz oder Niederlassung in Baden-Württemberg.
Die Förderung ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft:
- Sie können die angebotene Beratungsdienstleistung nur einmal innerhalb von 2 Jahren in Anspruch nehmen. - Die Beratungskräfte müssen über eine mindestens 2-jährige Berufserfahrung als Beratungskraft im landwirtschaftlichen Bereich sowie über methodische, fachliche und fachrechtliche Erfahrungen und Kenntnisse verfügen. - Jede Beratungskraft muss sich jährlich fachlich und fachrechtlich sowie regelmäßig methodisch fortbilden. - Die Beratungskräfte sind entweder Bedienstete des Landes oder eines Landkreises in Baden-Württemberg oder freie Mitarbeitende der AgriBW GmbH.
Ausgeschlossen von der Förderung sind
- Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne der EU, - Beratungsleistungen, die bereits im Rahmen der „Förderung von Beratungsmodulen für die Landwirtschaft“ unterstützt werden.
Rechtsgrundlage
Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz vom 31. Juli 2023, Gemeinsames Amtsblatt des Landes Baden-Württemberg Nr. 8 vom 30. August 2023, S. 398.
Ähnliche Förderprogramme
- Einzelbetriebliche Förderung landwirtschaftlicher Unternehmen im Rahmen des Agrarinvestitionsförderungsprogramms (AFP)Ministerium für Ländlichen Raum, Landwirtschaft und Heimat
- Agrar- und Ernährungswirtschaft – BetriebsmittelLand
- Agrar- und Ernährungswirtschaft – Umwelt- und VerbraucherschutzLand
- Agrar- und Ernährungswirtschaft – Wachstum und WettbewerbLand
- Begleitende Gründungsberatung (EXI-Beratungsgutscheine)Ministerium für Wirtschaft, Handwerk und Tourismus Baden-Württemberg
- Beratungen für den MittelstandMinisterium für Wirtschaft, Handwerk und Tourismus Baden-Württemberg
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), © BMWK, Lizenz CC BY 4.0, Stand: 2026-11-02. Maßgeblich sind die Angaben des Fördergebers.