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Agrar- und Ernährungswirtschaft – Betriebsmittel

Wenn Sie als agrar- oder ernährungswirtschaftliches Unternehmen einen zusätzlichen Bedarf an Betriebsmitteln haben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen bekommen.

Eckdaten

Fördergeber
–
Ebene
Land
Fördergebiet
Baden-Württemberg
Förderberechtigte
Unternehmen
Unternehmensgröße
Großes Unternehmen, Kleines Unternehmen, Kleinstunternehmen, Mittleres Unternehmen

Kurzzusammenfassung

Die L-Bank unterstützt Sie als agrar- und ernährungswirtschaftliches Unternehmen mit einem Kredit bei der Finanzierung Ihres Betriebsmittelbedarfs. Sie bekommen die Förderung für

- den Erwerb von Betriebsmitteln, - Unternehmenskäufe und -übernahmen von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) gemäß KMU-Definition der EU. Sie bekommen die Förderung als zinsverbilligtes Darlehen. Die Höhe des Darlehens beträgt pro Unternehmen und Jahr bis zu EUR 10 Millionen. Damit können Sie bis zu 100 Prozent Ihrer förderfähigen Kosten finanzieren. Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn des Vorhabens an Ihre Hausbank oder ein anderes Kreditinstitut Ihrer Wahl. Der Förderantrag wird von dort an die L-Bank weitergeleitet.

Rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Unternehmen der Agrar- und Ernährungswirtschaft. Hierzu zählen

- agrargewerbliche Handelsunternehmen, - Unternehmen der Ernährungswirtschaft einschließlich des Ernährungshandwerks, - land- und forstwirtschaftliche Lohn- und Dienstleistungsunternehmen, - in Absprache mit der L-Bank auch forstwirtschaftliche Unternehmen sowie - Unternehmen der Bioenergieerzeugung, -speicherung oder -verteilung.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

- Ihr Investitionsort liegt in Baden-Württemberg. - Sie müssen eine wirtschaftliche (gewerbliche) Tätigkeit ausüben.

Nicht gefördert werden

- Kosten im Zusammenhang mit Erzeugnissen der Fischerei und Aquakultur, - Kosten im Zusammenhang mit der Primärproduktion landwirtschaftlicher Erzeugnisse, - Umschuldungen, - Erwerb von Unternehmensanteilen im Sinne einer Finanzinvestition, - Vorhaben, die den Ausschlusskritieren der Landwirtschaftlichen Rentenbank entsprechen - Unternehmen in Schwierigkeiten.

Rechtsgrundlage

Merkblatt der L-Bank und der Landwirtschaftlichen Rentenbank vom 1. April 2024; Rundschreiben der L-Bank Nr. 2 vom 19. Januar 2024.

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Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), © BMWK, Lizenz CC BY 4.0, Stand: 2026-11-02. Maßgeblich sind die Angaben des Fördergebers.