Agrar- und Ernährungswirtschaft – Umwelt- und Verbraucherschutz
Wenn Sie als Unternehmen der Agrar- und Ernährungswirtschaft Investitionen planen, mit denen Sie die Energieeffizienz steigern, Emissionen senken, den Verbraucherschutz verbessern oder die regionale Lebensmittelproduktion stärken, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen erhalten.
Eckdaten
- Fördergeber
- –
- Ebene
- Land
- Fördergebiet
- Baden-Württemberg
- Förderbereich
- Energieeffizienz & Erneuerbare Energien,Landwirtschaft & Ländliche Entwicklung,Umwelt- & Naturschutz
- Förderberechtigte
- Unternehmen
- Unternehmensgröße
- Großes Unternehmen, Kleines Unternehmen, Kleinstunternehmen, Mittleres Unternehmen
Kurzzusammenfassung
Die L-Bank stellt in Zusammenarbeit mit der Landwirtschaftlichen Rentenbank zinsgünstige Kredite für Ihre Investitionen im Bereich des betrieblichen Umwelt- und Verbraucherschutzes (Top-Konditionen) und in ausgewählten Zukunftsfeldern der Agrar- und Ernährungswirtschaft (Premium-Konditionen) bereit. Sie bekommen die Förderung für folgende Investitionen zu Top-Konditionen:
- zur Senkung des Energieverbrauchs, - zur Minderung von Emissionen, - in die Verarbeitung und Vermarktung ökologisch erzeugter Produkte, - zur Verbesserung des Verbraucherschutzes sowie - in den „Urlaub auf dem Bauernhof“ und ähnliche touristische Angebote. Sie bekommen die Förderung für folgende Investitionen zu Premium-Konditionen:
- regionale Lebensmittelproduktion: - Verarbeitung und Direktvermarktung von Lebensmitteln durch Unternehmen der landwirtschaftlichen Primärproduktion (einschließlich des Wein- und Gartenbaus), - Verarbeitung und Vermarktung von Lebensmitteln durch Unternehmen der Ernährungswirtschaft (keine Primärproduzenten), - mobile Molkereien und Schlachtanlagen,
- Paludikultur und Torfersatzprodukte: - Verarbeitung und Vermarktung von Biomasse aus Paludikulturen, - Herstellung von Torfersatzprodukten und torffreien Substraten.
Sie bekommen die Förderung als zinsverbilligtes Darlehen. Die Höhe des Darlehens beträgt bis EUR 10 Millionen je Unternehmen und Jahr. Damit können Sie bis zu 100 Prozent Ihrer förderfähigen Investitionskosten finanzieren. Wenn Sie nicht über ausreichende Kreditsicherheiten verfügen, kann die Bürgschaftsbank oder L-Bank eine Bürgschaft übernehmen. Die Bürgschaftsbank ist für Bürgschaftsbeträge bis EUR 2 Millionen zuständig, die L-Bank für Beträge über EUR 2 Millionen bis EUR 15 Millionen. Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn des Vorhabens an Ihre Hausbank oder an ein anderes Kreditinstitut Ihrer Wahl. Der Förderantrag wird von dort an die L-Bank weitergeleitet.
Rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der Agrar- und Ernährungswirtschaft gemäß KMU-Definition der EU. Hierzu zählen
- agrargewerbliche Handelsunternehmen, - Unternehmen der Ernährungswirtschaft und des Ernährungshandwerks, - land- und forstwirtschaftliche Lohn- und Dienstleistungsunternehmen, - in Absprache mit der L-Bank auch forstwirtschaftliche Unternehmen.
Unternehmen, die die KMU-Kriterien nicht erfüllen, sind zu beihilfefreien Konditionen sowie zu Top-Konditionen antragsberechtigt.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Ihr Investitionsort liegt in Baden-Württemberg. - Sie müssen eine wirtschaftliche (gewerbliche) Tätigkeit ausüben. - Ihr Vorhaben dient der Errichtung einer neuen oder Erweiterung einer bestehenden Betriebsstätte, der Diversifizierung der Produktion in neue, zusätzliche Produkte oder der grundlegenden Änderung des Produktionsverfahrens einer bestehenden Betriebsstätte. - Ihre Maßnahmen zur Senkung des Energieverbrauchs müssen Bestandteil eines Konzepts zur Energieeinsparung sein. - Darüber hinaus müssen Sie je nach Vorhaben weitere Bedingungen erfüllen.
Von der Förderung ausgeschlossen sind
- Unternehmen in Schwierigkeiten, - die alleinige Übernahme von Unternehmensanteilen im Sinne von Finanzinvestitionen, - der Erwerb von Betriebsmitteln, - Investitionen in Erneuerbare-Energien-Anlagen, die nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) oder dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) gefördert werden, sowie - Vorhaben, die den Ausschlusskritieren der Landwirtschaftlichen Rentenbank entsprechen.
Rechtsgrundlage
Merkblatt der L-Bank und der Landwirtschaftlichen Rentenbank vom 14. Dezember 2023; Rundschreiben der L-Bank Nr. 10 vom 15. November 2023.
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Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), © BMWK, Lizenz CC BY 4.0, Stand: 2026-11-02. Maßgeblich sind die Angaben des Fördergebers.